Von 1. Februar bis 15. Juni hat in Italien die Impfpflicht für alle Bürger gegolten, die 50 Jahre oder älter sind. 19.409 Mitteilungen wurden inzwischen an Bürger in Südtirol versendet, die sich für ihren Impfstatus rechtfertigen müssen. Weitere tausende Schreiben werden noch in den nächsten Wochen und Monaten abgeschickt. Der Verantwortliche der Operativen Leitung von „Südtirol impft“, Peter Auer, schätzt, dass insgesamt 20.000 bis 25.000 Südtiroler einen Brief der Einnahmenagentur erhalten werden. Die bisher letzten Briefe gingen am 22. Juli hinaus. Weil nun viele Bürger im Urlaub sind, wurde ein vorübergehender Stopp eingelegt. <BR /><BR />Wer einen Brief von der Einnahmenagentur erhält, der muss sich sputen, um rasch dem Sanitätsbetrieb eine Rechtfertigung zukommen zu lassen. Laut Auer hat der Sanitätsbetrieb bisher 1212 Rechtfertigungen angenommen, das sind 45,4 Prozent. 1453 Rechtfertigungsschreiben (54,5 Prozent) wurden hingegen abgelehnt. Bei den 1212 angenommenen Rechtfertigungen handelt es sich in 36 Prozent der Fälle um Bürger, die sich im Ausland hatten impfen lassen und diese Impfung dann nicht ins italienische Gesundheitssystem eintragen ließen. Damit war dem römischen Gesundheitsministerium der ordnungsgemäße Impfstatus dieser Bürger nicht bekannt. Ihr Impfstatus musste somit aktualisiert werden.<BR /><BR />In weiteren 34 Prozent der Fälle, die vom Sanitätsbetrieb positiv begutachtet wurden, handelt es sich hingegen um Bürger, die den Impfzyklus abgeschlossen und auch die Booster-Impfung erhalten haben, bei denen es aber beispielsweise zu Registrierungsproblemen des Grünen Passes gekommen ist.<BR /><BR /><b>Seniorenheim-Bewohner: Problem bei Registrierung</b><BR /><BR /> Typischerweise waren alte Menschen in den Altersheimen davon betroffen: Bürger, die nie aus dem Heim hinausgingen und deshalb ihren Grünen Pass nie benötigt haben. Sie kümmerten sich verständlicherweise nie darum, den Grünen Pass herunterzuladen und auch nicht darum, ob mit dem Pass alles in Ordnung war. Bei Altersheim-Bewohnern waren viele Impfungen nicht richtig registriert und es wurde auch kein Grüner Pass generiert, berichtet Auer. Diese Fälle konnten aber saniert werden.<BR /><BR />In weiteren 9 Prozent der Fälle, die positiv begutachtet wurden, konnten die Bürger effektiv nicht geimpft werden – sie machten eine Impf-Befreiung geltend aufgrund eines Krankheitsbildes. In nur 8 Fällen hingegen wurden Corona-Erkrankungen im Ausland geltend gemacht. <BR /><BR /><b>No-vax-Anhänger benutzen Internet-Vorlagen</b><BR /><BR />Bei den 1453 Schreiben von Bürgern, die hingegen ein negatives Gutachten erhielten, deren Rechtfertigung also abgelehnt wurde, handelt es sich bei fast der Hälfte der Fälle – 649 an der Zahl – um No-vax-Anhänger: Sie konnten keine einzige Impfung vorweisen. Ihr Protest gilt laut Auer „dem Hauptverfahren des Gesundheitsministeriums“. Nicht selten verwenden Bürger bei solchen Schreiben Vorlagen aus dem Internet, berichtet Auer. <BR /><BR />230 negative Gutachten wurden zudem ausgestellt, weil die Bürger mit ihren Rechtfertigungen oder Unterlagen zu spät dran waren und die vorgegebene Frist überschritten. Ab dem Zeitpunkt, da die Mitteilung der Agentur für Einnahmen angenommen wird, haben impfsäumige Bürger 10 Tage lang Zeit, um dem Sanitätsbetrieb eine Erklärung samt Dokumentation zukommen zu lassen. Wenn ein Bürger auf Urlaub ist und beispielsweise ein Verwandter zuhause das Schreiben entgegennimmt, der Urlauber dann aber erst nach der 10-Tages-Frist zurückkehrt, so hat er Pech gehabt. Aber auch der Sanitätsbetrieb hat nur 10 Tage Zeit für die Überprüfung der Rechtfertigungen. Fehlen bei einer Rechtfertigung Dokumente, so müssen diese ebenfalls noch innerhalb der 10-Tages-Frist des Sanitätsbetriebes eintreffen, damit der Akt positiv abgeschlossen werden kann. <BR /><BR />In weiteren 92 Fällen wird die 100-Euro-Geldbuße deshalb fällig, weil die Bürger nach einer Corona-Erkrankung es versäumt haben, sich rechtzeitig impfen zu lassen und somit der Impfpflicht nicht rechtzeitig nachgekommen sind.<BR /><BR />Die Einnahmenagentur hat 270 Tage Zeit – also 9 Monate – um die 100-Euro-Geldbuße zu verhängen – diese Frist ist laut Auer seit Juli um 3 Monate verlängert worden. Noch hat niemand den entsprechenden Bescheid erhalten. <BR /><BR /><b>Schwierige Meldung bei der Einnahmenagentur</b><BR /><BR />Wer sich wegen seines Impfstatus rechtfertigen musste, hatte bisher auch mit bürokratischen Hürden zu kämpfen: Denn wenn ein Bürger nach einer Rechtfertigung eine positive Begutachtung vom Sanitätsbetrieb erhielt, so musste er danach noch eine Meldung bei der Agentur der Einnahmen machen. <BR /><BR />Für viele Bürger, besonders Senioren, erwies sich dies als zu kompliziert – bereits die Registrierung im Portal bereitete oft große Schwierigkeiten – diese musste zum Beispiel mit Spid oder elektronischer Identitätskarte vorgenommen werden. Nun ist diese Meldung bei der Einnahmenagentur nicht mehr zwingend notwendig, sie kann also ignoriert werden – oder es kann eine Mail geschrieben werden an <a href="mailto:protocollo@pec.agenziariscossione.gov.it" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">protocollo@pec.agenziariscossione.gov.it</a>.<BR />