An jenem verhängnisvollen Abend, dem 5. Jänner 2020, war der Unfalllenker mit seinem Audi TT in Luttach talauswärts unterwegs und erfasste eine Gruppe junger Touristen aus Deutschland. <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/tragoedie-von-luttach-bei-den-toten-handelt-es-sich-um-3-frauen-und-3-maenner" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">7 starben, 10 weitere wurden verletzt. </a><BR /><BR /> <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/unfall-von-luttach-das-ist-jetzt-die-zentrale-frage" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Mit einem Gutachten wurde versucht, die Geschwindigkeit genau zu ermitteln</a> – war sie doppelt so hoch wie erlaubt, gilt das als erschwerend. <BR /><BR /> Der Unfall ereignete sich in einer Zone mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 Stundenkilometern. <BR /><BR />Während der Amtsgutachter davon ausgeht, dass der Unfalllenker Stefan Lechner an der Unfallstelle mit 90 Stundenkilometern unterwegs war, glaubt jener der Verteidigung, es seien 80 gewesen. Jener der Nebenkläger hat 110 Stundenkilometer errechnet. <BR /><BR />Die Gutachter konnten jetzt nur den Wert von 60 Stundenkilometern aus dem kaputten Steuergerät filtern. Die Details des Gutachtens und die Schlüsse, die die verschiedenen Parteigutachter daraus ziehen, werden sie am 8. Juli vor Richter Schönsberg erläutern.