Freitag, 30. April 2021

Verordnung Nr. 21 regelt Bewirtung im Freien

Landeshauptmann Arno Kompatscher hat am Freitag am späten Nachmittag eine neue Verordnung (Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 21/2021) unterzeichnet. Die darin festgelegten Regelungen ergänzen die vor einer Woche veröffentlichte Verordnung Nr. 20 und sind ebenso bis 31. Juli in Kraft.

Mit der Verordnung Nr. 21 wird vor allem die Bewirtung im Freien genau geregelt. - Foto: © pixapay.com









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