„Die Testverpflichtung für Reiserückkehrer aus Kroatien, Griechenland, Malta und Spanien für Aufenthalte in den letzten 14 Tagen gilt für alle Reisenden, die ab 13. August 2020 das italienische Staatsgebiet betreten haben. Wer vor diesem Datum eingereist ist, für den gelten diese Maßnahmen nicht“, präzisiert der Sanitätsbetrieb.<BR /><BR />Am Donnerstag war die staatsweite Verordnung in Kraft getreten.<BR /><BR /> <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/verpflichtende-tests-fuer-reiserueckkehrer-aus-risikolaendern-auch-in-suedtirol" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Wie berichtet,</a> besteht bei Eintritt in das italienische Staatsgebiet und nach einem Aufenthalt in einem der genannten Staaten innerhalb der vorangegangenen 14 Tage die Verpflichtung, einen negativen Molekular- oder Antigen-Test mittels Abstrich vorzuweisen. <BR />