Christian Carli, Präsident der Vereinigung der Südtiroler Ortspolizei, erklärt: „Bei solchen Fällen gibt es zwei verschiedene Erklärungen.“<BR /><BR />Ungläubiges Kopfschütteln, Ärger, aber auch Ungewissheit. Dieses Wechselbad der Gefühle hat ein 30-jähriger Bozner vor Kurzem erlebt. Was war passiert? „Ich habe einen Brief erhalten, in dem stand, dass ich mein Auto in der Gemeinde Capua nahe Neapel auf einem Fußgängerweg geparkt haben soll“, erzählt der Mann, der anonym bleiben möchte. Die Strafe dafür: 101 Euro. <BR /><BR />Das angegebene Kennzeichen war zwar richtig, doch der Betroffene erklärte: „Ich bin noch nie in dieser Gemeinde gewesen, und die Beschreibung der Marke des Autos war falsch.“ Er selbst fährt einen Peugeot, auf dem Brief war das Auto hingegen als Fiat Panda ausgewiesen. <BR />Insofern stellt sich nicht nur für den Bozner die Frage: Ist das Ganze vielleicht nur ein gewiefter Betrugsversuch, etwa mit gefälschten Strafzetteln oder mit geklonten Kennzeichen? Und wie sollte auf einen solchen Strafbescheid reagiert werden, der offensichtlich an den Falschen adressiert ist?<BR /><BR /><b>Meist ein ärgerlicher Fehler</b><BR /><BR />„Solche Fälle gab es in den vergangenen Jahren immer wieder. Vor allem vor einigen Jahren erhielten viele Personen diese sogenannten „multe pazze„“, weiß Gunde Bauhofer, Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Südtirol. Sie stellt aber gleich klar: „Bei den Briefen handelt es sich um echte Strafzettel, die von öffentlichen Behörden ausgestellt wurden. Es sind keine Betrugsfälle.“ Hier lägen meist schlicht Fehler in der Auslesung der Kennzeichen vor.<BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="726143_image" /></div> <BR /><BR />Christian Carli , Präsident der Vereinigung der Südtiroler Ortspolizei, hingegen erklärt: „Bei solchen Fällen gibt es zwei verschiedene Erklärungen. Entweder hat der betreffende Beamte das Kennzeichen falsch aufgeschrieben, oder im Falle eines Fotos – wie bei einer Geschwindigkeitskontrolle – hat der Computer das Kennzeichen falsch abgelesen. Zu 99 Prozent handelt es sich um einen solchen Fehler.“ <BR />Das Vergehen ist also passiert, nur wurde das falsche Auto damit in Verbindung gebracht. Aus diesem Grund – erklärt Bauhofer weiter – sei es von äußerster Wichtigkeit, dass diese Strafen nicht einfach beiseitegelegt und vergessen werden: „Wenn eine Behörde eine Strafe ausstellt, ist immer der Bürger selbst im Zugzwang, im Falle eines Irrtums diesen zu berichtigen.“ <BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="726146_image" /></div> <BR /><BR />Und was sollte in einem solchen Fall nun unternommen werden?<BR />Der erste Schritt, erinnert Bauhofer, sollte immer der sein, dass man sich darüber informiere, wie die Strafe beanstandet werden könne: „Informationen dazu werden bei Strafzetteln immer mitgeschickt. Die Verbraucherzentrale hat zudem Musterbeispiele für eine Beanstandung, die man verwenden kann.“ <BR /><BR />Und Carli erläutert aus polizeilicher Sicht: „Wenn ein Kennzeichen falsch übernommen wurde, stimmt meist der Autotyp nicht überein.“ In diesem Fall könne man mit einem Foto des Autobüchleins und des eigenen Autos schnell beweisen, dass hier ein Fehler vorliege.<BR /> Laut Verbraucherzentrale sind die Behörden in solchen Fällen äußerst kooperativ. Wer sich also nichts zu Schulden hat kommen lassen, muss sich vor nichts anderem als ein wenig Bürokratie fürchten. <BR /><BR /><b>Kennzeichen geklont? Eher unwahrscheinlich</b><BR /><BR />Äußerst selten trifft hingegen eine dritte Erklärungsmöglichkeit, die Carli nennt, zu: „Es passiert auch manchmal, dass Autokennzeichen geklont und auf denselben Autotyp montiert werden. In diesen Fällen werden die Autos oft für illegale Tätigkeiten genutzt.“ Dann sei es schwieriger zu beweisen, dass es sich bei dem Auto nicht um das eigene handle, weiß Carli: „Es muss nachgewiesen werden, dass sich das Auto zu dem gegebenen Zeitpunkt nicht an dem genannten Ort aufgehalten hat.“ Doch er beruhigt: „Diese Fälle sind wirklich sehr selten, bis jetzt wurden in Südtirol dafür noch keine konkrete Beweise gefunden.“<BR />Insofern gilt: In den meisten Fällen kommen die fälschlicherweise zur Kasse gebetenen Autofahrer also mit einem Schreck und lästigem Papierkram davon.