Montag, 12. April 2021

Vorsicht beim Verkauf von Schutzausrüstung und Medizinprodukten

Aufgrund der aktuellen Situation rund um Covid-19 versuchen einige Unternehmen, auf den Geschäftszug des Verkaufes von Schutzausrüstung und Medizinprodukten aufzuspringen. Beim Verkauf bzw. Handel dieser Produktkategorien ist jedoch höchste Vorsicht geboten, da Sonderregeln gelten. Bei einem Verstoß drohen hohe Verwaltungsstrafen. Darauf weist die Handelskammer Bozen in einer Aussendung hin.

Beim Verkauf von Schutzausrüstungen ist Vorsicht geboten. - Foto: © hk









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