Mittwoch, 1. April 2020

Was im Freien erlaubt ist – und was nicht

Das italienische Innenministerium hat am Dienstag in einem Rundschreiben an die Präfekten und Regierungskommissäre Details hinsichtlich der Aufenthalte im Freien während der Coronavirus-Krise präzisiert. Freizeitaktivitäten im Freien sind demnach weiterhin verboten. Die Maßnahmen gelten auch für Südtirol.

Nur ein Elternteil darf mit dem Kind rausgehen. Erlaubt ist es etwa, dieses zum Einkaufen oder andere notwendige Dinge mitzunehmen. - Foto: © shutterstock









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