Mittwoch, 16. März 2022

Zum Nackt-Putzen gezwungen: 2 Jahre Haft

Eine Haftstrafe von 2 Jahren hat sich der Vater eingehandelt, dem vorgeworfen wurde, seine zum Zeitpunkt der Tat minderjährige Tochter dazu gebracht zu haben, nackt zu putzen. Die Strafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt – das heißt, ab ihrer Rechtskraft muss der Mann sie antreten. Schwer wiegen auch die Nebenstrafen, die das Gericht verhängt hat.

Zusätzlich zu 2 Jahren Haft wurde der Angeklagte am Landesgericht auch zu etlichen einschneidenden Nebenstrafen verurteilt. - Foto: © Erika Gamper









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