Donnerstag, 20. August 2020

Zustellung von eingeschriebenen Sendungen: Unterschrift wieder erforderlich

Infolge der Covid-bedingten Einschränkungen stellte Poste Italiane seit März jene Sendungen, für die in der Regel eine direkte Zustellung mit Erfassung der Unterschrift des Empfängers vorgesehen wäre (z.B. Einschreibebriefe, Wertbriefe oder Gerichtsdokumente), mit einfacher Überprüfung der Anwesenheit des Empfängers zu. Seit 1. August ist nun das Zustellungsverfahren mit Unterschrift des Empfängers wieder eingeführt worden, wie die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) berichtet.

Seit 1. August ist nun das Zustellungsverfahren der Post mit Unterschrift des Empfängers wieder eingeführt worden. - Foto: © Shutterstock









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