Dienstag, 26. September 2023

Deutsch als Zweite Sprache: Neuer Lehrbefähigungslehrgang

Für Lehrpersonen für Deutsch als Zweite Sprache an italienischsprachigen Grundschulen in Südtirol gibt es einen neuen lehrbefähigenden Lehrgang. Dazu hat die Landesregierung einen Beschluss gefasst.

In den letzten Jahren ist der ohnehin schon hohe Bedarf an Deutsch-als-Zweitsprache-Lehrkräften an italienischsprachigen Grundschulen weiter gestiegen: von 42 offenen Stellen im Schuljahr 2017/2018 auf 68 im Schuljahr 2023/2024. - Foto: © LPA/Peter Daldos

Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung (26. September) eine Änderung der Programmvereinbarung zwischen Land Südtirol und Freier Universität Bozen genehmigt. Damit wird es möglich, einen neuen 3-jährigen Lehrbefähigungskurs für das Lehrpersonal für Deutsch als Zweitsprache an den italienischen Grundschulen einzurichten. Dieser soll sich auf die sprachlichen und pädagogischen Kompetenzen konzentrieren, die für den Unterricht von Deutsch als Zweitsprache an italienischsprachigen Grundschulen erforderlich sind.

„Der wachsende Bedarf an Deutschlehrpersonen an italienischsprachigen Grundschulen stellt eine Chance dar, den zweisprachigen Unterricht im Land zu stärken“, betonte Bildungsdirektor Vincenzo Gullotta. „Die Zusammenarbeit mit der Freien Universität Bozen ist in diesem Sinne ein erster konkreter Schritt, um den veränderten Bildungsbedürfnissen gerecht zu werden.“

Auch Änderungen bei Lehrbefähigung aller Lehrpersonen

Für die Lehrbefähigung aller Lehrkräfte wurde am Montag (25. September) das Dekret des Ministerpräsidenten im Amtsblatt veröffentlicht, das wesentliche Änderungen festgelegt, den Zugang erleichtert und die Innovation im Bildungssystem gefördert. Dazu zählt auch die Senkung der Befähigungsanforderungen von 60 auf 30 akademische Ausbildungspunkte für Lehrkräfte mit mindestens 3 Dienstjahren. Sobald die Qualifikation erworben ist, haben die Lehrkräfte, die in die Schulranglisten für das Schuljahr 2021/2022 eingetragen sind, Zugriff auf die Landesranglisten und können eine Festanstellung anstreben.

lpa

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