<a href="https://www.stol.it/artikel/politik/darum-geht-es-beim-referendum-am-sonntag" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Italien und damit auch Südtirol steuert auf ein Referendum über Justizfragen an diesem Sonntag zu.</a> Rund 49 Millionen Wähler müssen sich über 5 Volksabstimmungsanträge aussprechen, mit denen mehrere Neuerungen im Justizwesen eingeführt werden könnten. 3 Anträge befassen sich mit der Reform des Justizsystems, 2 weitere betreffen die Strafjustiz und die Korruptionsbekämpfung.<BR /><BR />Solche Referenden hat es in der Geschichte des Staates viele gegeben: In den vergangenen 76 Jahren waren es ganze 73. An der ersten allerdings durften die Südtiroler nicht teilnehmen.<BR /><BR />Die Abstimmung vom 2. Juni 1946, bei der die Italiener zwischen Monarchie und Republik wählen sollten, war das erste und auch einzige Referendum, das neben den Fragen, die anzukreuzen waren, 2 Symbole für die jeweiligen Optionen enthielt: links jenes für die Republik in Form einer jungen Frau und rechts das Wappen des Königreichs Savoyen. Die Wahlbeteiligung lag bei 89,1 Prozent. Südtiroler durften damals nicht mit abstimmen.<BR /><BR /><i>Bevor Sie weiterlesen, stimmen Sie ab!</i><BR /><BR /> <div class="embed-box"><div data-pinpoll-id="205023" data-mode="poll"></div></div> <BR /><BR /><b>4 Verfassungsreferenden seit 1946</b><BR /><BR />Bei den 4 Verfassungsreferenden, die allesamt in den vergangenen 21 Jahren stattgefunden haben, setzte sich nur 2-mal das „Ja“ durch: bei der Abstimmung über die Änderung von Titel V der Verfassung (2001) und bei der Abstimmung über die Verringerung der Zahl der Parlamentarier (2021). <BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="778100_image" /></div> <BR /><BR />Eines dieser Verfassungsreferenden bestimmte auch indirekt das politische Schicksal einer Regierung: 2016 trat der damalige Ministerpräsident Matteo Renzi kurz nach dem negativen Ausgang des Referendums (59,12 Prozent Nein-Stimmen) über die von ihm vorgeschlagene Verfassungsreform zurück. <BR /><BR />Dutzende abrogative, also aufhebende Referenden – wie jene am kommenden Sonntag – haben in den vergangenen Jahrzehnten stattgefunden: In diesen Fällen muss die Wahlbeteiligung mindestens 50 Prozent plus 1 der Wahlberechtigten betragen, damit die Abstimmung gültig ist. Einige dieser Referenden markierten epochale Wendepunkte für Italien, wie die Nachrichtenagentur Ansa schreibt. <BR /><BR /><b>Abstimmung über die Scheidung: Enormer Zustrom an die Urnen</b><BR /><BR />Die durchschnittliche Wahlbeteiligung bei Fragen dieser Art liegt bei 52 Prozent: Das erste betraf die Scheidung im Jahr 1974. 87,7 Prozent der 37,6 Millionen Wahlberechtigten gaben ihre Stimme ab. Das war die zweithöchste Wahlbeteiligung aller Zeiten. Die Gegner der Abschaffung der Scheidung erhielten 59 Prozent der Stimmen, während die Befürworter 41 Prozent erreichten.<BR /><BR /><BR />Auch 1981 gab es wichtige Volksabstimmungen: insgesamt 5. Das Quorum wurde erreicht und die Wahlbeteiligung lag bei 79,4 Prozent. Die Mehrheit der Wähler sprach sich damals gegen die Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe (77,4 Prozent), gegen neue Vorschriften für den Waffenbesitz (85,9 Prozent) und in der Frage der Abtreibung sowohl gegen den Vorschlag der Radikalen Partei (88,4 Prozent) als auch gegen den der Bewegung für das Leben (68 Prozent) aus. Beide forderten die Aufhebung bestimmter Bestimmungen des Gesetzes Nr. 194 über die Abtreibung – jedoch in entgegengesetzter Richtung: die erste für eine Liberalisierung, die zweite für eine Einschränkung.