Der Text ist noch nicht endgültig: Die Nachrichtenagentur Ansa listet dennoch die Maßnahmen des in 13 Artikel gegliederten Dekrets auf.<BR /><h3> Superbonus</h3>Die Verordnung sieht vor, den Sanierungs-Superbonus von 110 Prozent auf 90 Prozent im Jahr 2023 zu senken. <a href="https://www.stol.it/artikel/wirtschaft/superbonus-110-soll-auf-90-prozent-gekuerzt-werden" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">STOL hat über das entsprechende Vorhaben berichtet.</a> Der Bonus wird auch für Einfamilienhäuser verlängert, allerdings mit einer Einkommensgrenze (15.000 Euro).<h3> Höchstgrenze für Bargeldzahlungen</h3>Der Grenzwert, bis zu dem eine Barzahlung möglich ist, soll auf 5000 Euro steigen. Nach der derzeitigen Verordnung wäre die Obergrenze ab dem 1. Jänner von 2000 auf 1000 Euro gesenkt worden. <BR /><BR />Für das Jahr 2023 sind 80 Millionen Euro als Beiträge für Unternehmer vorgesehen, die verpflichtet sind, ihre Belege elektronisch an die Steuerbehörde zu übermitteln. Die Zuschüsse werden in Form einer Steuergutschrift in Höhe von 100 Prozent der getätigten Ausgaben gewährt, und zwar bis zu einem Höchstbetrag von 50 Euro pro Gerät.<h3> Ratenzahlung für Strom- und Gasrechnung möglich</h3>Unternehmen erhalten die Möglichkeit, Ratenzahlungen für Strom- und Gasrechnungen zu beantragen, wenn diese über den durchschnittlichen Betrag für das Jahr 2021 hinausgehen. Dies gilt für den Verbrauch, der zwischen dem 1. Oktober und dem 31. März 2023 erfolgt und bis zum 31. Dezember 2023 in Rechnung gestellt wird. Die Option erlischt bei Nichterfüllung von 2 Teilbeträgen, auch wenn diese nicht aufeinander folgen.<h3> Steuerfreie Prämien bis zu 3000 Euro</h3>Der Schwellenwert für steuerfreie Prämien, die Unternehmen ihren Arbeitnehmern gewähren können, steigt von 600 Euro auf 3000 Euro. Dies betrifft so genannte Welfare-Leistungen für Waren und Dienstleistungen sowie die vom Arbeitgeber gezahlten oder erstatteten Beträge von Wasser-, Strom- und Gasrechnungen: Bis zur neuen Grenze von 3000 Euro tragen diese nicht zur Bildung des steuerpflichtigen Einkommens bei.