Dienstag, 12. Dezember 2023

Ab Jänner: Solidaritätsbeitrag für den Rechtsbeistand für Gewaltopfer

Eine neue Leistung kommt ab Anfang 2024 Frauen, die Opfer von Gewalt wurden, zugute: Der Solidaritätsbeitrag kann bei den Sozialsprengeln beantragt werden und dient der Deckung von Anwaltsspesen.

Das Landesgesetz zur Gewaltprävention, das seit Ende 2021 in Kraft ist, befindet sich derzeit in Umsetzung. - Foto: © Unsplash

Ab 2024 können Frauen, die Opfer von Gewalt sind oder waren, um eine neue Landesleistung ansuchen, die sie darin unterstützt einen Rechtsbeistand zu Rate zu ziehen. Am Dienstag hat die Landesregierung die Kriterien für den Zugang zum „Solidaritätsbeitrag für rechtlichen Beistand für Frauen, die Opfer von Gewalt und Misshandlung sind“ genehmigt.

Für Soziallandesrätin Waltraud Deeg ist die Einführung dieser Leistung ein wichtiger Baustein bei der Umsetzung des Landesgesetzes zur Gewaltprävention: „Gewalt ist ein gesamtgesellschaftliches Thema: Auch in Südtirol sind Frauen und Kinder in schwierigen Familiensituationen direkter oder indirekter Gewalt ausgesetzt. Wir haben darum das Landesgesetz zur Gewaltprävention 2021 auf den Weg gebracht, das den Rahmen bildet für eine Reihe an Maßnahmen, die zum Teil bereits in Umsetzung sind.“

Landesrätin Waltraud Deeg hat heute (12. Dezember) den neuen Solidaritätsbeitrag für rechtlichen Beistand für Frauen, die Opfer von Gewalt und Misshandlungen wurden, vorgestellt. Um diesen kann ab 1. Jänner 2024 bei den Sozialsprengeln angesucht werden. - Foto: © LPA/Fabio Brucculeri



Deeg nannte in diesem Zusammenhang die Verabschiedung des dreijährigen Landesplanes zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt 2023-25 (LPA hat berichtet), die Einsetzung mehrerer Arbeitsgruppen sowie die Umsetzung der Protokolle Erika und Zeus.

Von Frauenhausdienst begleitet

Mit der Genehmigung der Kriterien wurden die Voraussetzungen geschaffen, dass ab 1. Jänner 2024 Frauen, die Opfer von Gewalt und Misshandlungen wurden, um den neuen Solidaritätsbeitrag ansuchen können. Dieser Beitrag soll garantieren, dass Gewaltopfer einen Rechtsbeistand zu Rate ziehen können. Der Beitrag kann beim Sozialsprengel beantragt werden und wird einkommensunabhängig ausbezahlt.

Zu den Voraussetzungen gehören unter anderem, dass die von Gewalt betroffene Frau von einem Frauenhausdienst begleitet wird, zum Zeitpunkt der Antragstellung in Südtirol wohnt oder unterstützt von einem Frauenhausdienst außerhalb der Provinz untergebracht ist. Zudem muss sie Strafanzeige erstattet haben und/oder vor Gericht Klage eingereicht haben. Der Solidaritätsbeitrag kann zusätzlich zur staatlichen Prozesskostenhilfe beantragt werden. Die Kriterien waren von der Landesabteilung Soziales in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskammer Bozen ausgearbeitet worden. Bestandteil der Kriterien ist auch ein Einvernehmensprotokoll mit der Rechtsanwaltskammer. In diesem ist unter anderem vorgesehen, dass Anwältinnen und Anwälte spezielle Schulungen erhalten sollen, um darin über die bestehenden Dienste und Leistungen und die kulturellen, sozialen und psychologischen Aspekte im Zusammenhang mit Gewalt informiert zu werden.

Im Jahr 2022 haben 600 Frauen in den Südtiroler Beratungsstellen für Frauen in Gewaltsituationen Beratung und Begleitung gesucht, 130 Frauen und 122 minderjährige Kinder wurden in Wohneinrichtungen aufgenommen. Seit 1992 wurden in Südtirol 33 Frauen von ihrem Partner, Ex-Partner oder einem männlichen Verwandten umgebracht, zuletzt Sigrid Gröber und Celine Frei Mazohl. Das Land unterstützt den Frauenhausdienst im laufenden Jahr mit 2,5 Millionen Euro.

lpa

Stellenanzeigen


Teilzeit






Teilzeit





powered by
Kommentare
Kommentar verfassen
Bitte melden Sie sich an um einen Kommentar zu schreiben
senden