Mittwoch, 9. August 2023

Anpassung des Solidaritätsvertrags als Baustein der Finanzautonomie

Der bilaterale Solidaritätsvertrag wird auf der Grundlage des Einvernehmens des Landeshauptmannes angepasst. Damit fließen Beitragszahlungen in den Landesfonds und Zusatzleistungen werden möglich.

Der bilaterale Solidaritätsfonds, aus dem finanzielle Unterstützungsmaßnahmen für Arbeitnehmende im Falle von notwendigen Arbeitsreduzierungen finanziert werden, wird auf der Grundlage des Einvernehmens des Landeshauptmannes mit dem Arbeits- und dem Finanzministerium angepasst. - Foto: © shutterstock

Von einem „wichtigen Baustein der Finanzautonomie“ spricht Landeshauptmann Arno Kompatscher, der am vergangenen 1. August 2023 das Einvernehmen zur Anpassung des lokalen, sektorenübergreifenden Solidaritätsfonds mit dem Arbeitsministerium und mit dem Finanzministerium unterzeichnet hat.

Für Arbeitslandesrat Philipp Achammer handelt es sich dabei um einen sehr wichtigen Schritt, der gewährleistet, dass die Beitragszahlungen, welche die Betriebe und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Landesfonds bei der Gesamtstaatlichen Anstalt für soziale Vorsorge (Nisf/Inps )in Bozen einzahlen, im Land bleiben und nicht in den gesamtstaatlichen Topf einfließen.

Aus dem bilateralen Solidaritätsfonds werden finanzielle Unterstützungsmaßnahmen für Arbeitnehmende im Falle von notwendigen Arbeitsreduzierungen finanziert, die durch betriebliche Ereignisse wie beispielsweise Brand, Umweltkatastrophen, fehlende Rohstoffe, unterbrochene elektrische Energiezufuhr, vorübergehende marktbedingte Ereignisse, betriebliche Reorganisation und Betriebskrisen hervorgerufen wurden. Zudem steht der Umsetzung möglicher Zusatzleistungen des Fonds wie zum Beispiel jene des Generationenvertrages nichts mehr im Wege.

lpa

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