Dienstag, 29. September 2020

Neue Corona-Bestimmungen für Schule und Veranstaltungen

Die Landesregierung hat heute die Anlage A des Corona-Gesetzes geändert. Die Anpassungen betreffen die Befugnisse der Schulführungskräfte und (Sport-)Veranstaltungen mit Publikumspräsenz.

Schüler, die sich nicht an die Corona-Sicherheits- und Schutzbestimmungen halten, können künftig der Schule verwiesen werden. - Foto: © Unsplash









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