Dienstag, 29. September 2020
Neue Corona-Bestimmungen für Schule und Veranstaltungen
Die Landesregierung hat heute die Anlage A des Corona-Gesetzes geändert. Die Anpassungen betreffen die Befugnisse der Schulführungskräfte und (Sport-)Veranstaltungen mit Publikumspräsenz.
Schüler, die sich nicht an die Corona-Sicherheits- und Schutzbestimmungen halten, können künftig der Schule verwiesen werden. - Foto: © Unsplash