Donnerstag, 27. August 2020
Corona-Infektion in Schule: Richtlinien erlassen
In 2 Wochen haben Südtirols Schülerinnen und Schüler ihre ersten Schultage bereits hinter sich.

Was passiert, wenn ein Schüler positiv auf Corona getestet wird? Muss die ganze Klasse automatisch in Quarantäne? Eltern und Geschwister gleich mit? „Die ganze Klasse automatisch sicher nicht“, sagt Florian Zerzer, Generaldirektor des Südtiroler Sanitätsbetriebes.
Das werde immer von Fall zu Fall betrachtet und entschieden. Die Landesschuldirektion hat einen sehr umfangreichen Corona-Maßnahmenkatalog erstellt. Dieser soll laut Zerzer dieser Tage noch einmal gestrafft werden. Seit Montag stehen den Schulen jedenfalls Ansprechpartner in Corona-Fragen zur Verfügung. Und jede Schule hat inzwischen einen Corona-Verantwortlichen. Indes hat die Oberste Gesundheitsbehörde Richtlinien für den Umgang mit einem Corona-Fall an Schulen herausgegeben. Hier die wichtigsten Punkte.
Dann muss der Schüler oder die Schülerin bzw. die Lehrperson zu Hause bleiben, und der Kinder- oder Hausarzt ist sofort telefonisch zu verständigen. Vorgesehen ist derzeit: Fieber wird zu Hause gemessen und nicht am Eingang zur Schule. Demnach sind die Eltern verantwortlich, ihre Kinder in die Schule zu schicken oder nicht.
Dann wird der oder die Schülerin von der Klasse in einem eigenen Raum isoliert und von einem Erwachsenen betreut. Letzterer muss während der Zeit eine chirurgische Maske tragen. Gleichzeitig werden sofort die Eltern des betroffenen Schülers verständigt. Die wiederum informieren umgehend telefonisch den Kinder- oder Hausarzt. Der definiert mit den Eltern die weitere Vorgehensweise (z.B. Ansuchen für eine Testung, Quarantäne usw.).
Schüler, aber auch Schulpersonal, die positiv auf Covid-19 getestet werden oder engen Kontakt mit einer positiv getesteten Person hatten, dürfen nicht in die Schule. Der Schulbesuch ist erst nach Beendigung der amtlich verordneten Quarantäne wieder möglich. In der Zeit der Quarantäne werden die Schüler von der Schule beim Lernen begleitet.
Laut Empfehlung der Obersten Gesundheitsbehörde entscheidet der Covid-19-Beauftragte der betroffenen Schule gemeinsam mit dem Hygiene-Dienst des Sanitätsbetriebes von Fall zu Fall das weitere Vorgehen. In jedem Fall sind aber Nachforschungen anzustellen, mit wem der Schüler, bzw. die Lehrperson in den 48 Stunden vor dem positiven Test im engen direkten, ungeschützten – sprich ohne Abstand und Maske – Kontakt stand. Diese Personen werden dann ebenfalls unter Quarantäne gestellt und einem Corona-Test unterzogen.
All jene, die mit einem Infizierten im selben Haushalt leben oder direkten Körperkontakt mit dem Infizierten hatten oder in Kontakt mit einem Körpersekret des Infizierten gekommen sind. Ebenfalls als „enger Kontakt“ eingestuft wird, wenn sich ein Schüler oder eine Lehrperson länger als 15 Minuten bei einem Abstand unter 2 Metern mit einem Covid-19-Fall in einem geschlossenen Raum aufgehalten hat. Eltern und Geschwister eines positiv getesteten Schülers müssen in jeden Fall in Quarantäne.
Sollte ein Schüler oder eine Lehrperson positiv auf Covid-19 getestet werden, muss in jedem Fall das gesamte Schulgebäude einer außerordentlichen Desinfizierung unterzogen werden. Der Schule obliegt es auch, die Absenzen genau zu überwachen. Diese könnten ein Hinweis auf eine mögliche Infektion mit dem Virus sein, was eine gezielte Untersuchung durch den Gesundheitsdienst erfordern würde.
Auch in dem Fall wird mit dem Gesundheitsdienst das weitere Vorgehen entschieden. Eine automatische Schließung der Schule bei Erreichen einer gewissen Anzahl Infizierter ist laut Oberster Gesundheitsbehörde nicht vorgesehen. Klar ist: Fallen zu viele Lehrer an einer Schule corona- oder quarantänebedingt aus und wird kein rascher Ersatz gefunden, muss die Schule wohl schließen.