Die Ministerin selbst hat den Sozialpartnern, die das Dossier mit einiger Besorgnis verfolgen, versichert, dass die Mindestsicherung nicht verschwinden wird, auch nicht für die so genannten „Beschäftigungsfähigen“, d. h. diejenigen, die arbeiten könnten. Es soll durch ein Instrument ersetzt wird, das sie „Aktive Eingliederungsmaßnahme“ genannt hat: MIA ist der Name des Projekts. Das meldete zuerst der „Corriere della Sera“ am Montag.<h3> Start im September</h3>Nach Ablauf der 7-monatigen Verlängerung der Grundsicherung soll MIA bereits ab 1. September zu beantragen sein. <BR /><BR />Die potenziellen Begünstigten werden, wie im Haushaltsgesetz beschlossen, in 2 Gruppen eingeteilt: bedürftige Familien ohne erwerbsfähige Personen und Familien mit erwerbsfähigen Personen. <BR /><BR />Zu ersteren gehören Familien, in denen mindestens ein Minderjähriger, ein älterer Mensch über 60 oder ein Behinderter lebt. Bei der zweiten Gruppe handelt es sich um Haushalte, in denen dies nicht der Fall ist, in denen aber mindestens eine Person zwischen 18 und 60 Jahren lebt. Grundsätzlich können erwerbsfähige Personen (schätzungsweise 300.000 Einfamilienhaushalte plus 100.000 Haushalte mit mehr als einem Mitglied), die im Jahr 2023 für höchstens 7 Monate und auf jeden Fall nicht länger als bis zum 31. Dezember das derzeitige Grundeinkommen beziehen, das MIA beantragen. Es wird jedoch für sie weniger großzügig ausfallen und eine kürzere Laufzeit haben als das Grundeinkommen. Höher fällt das MIA für Familien ohne erwerbsfähige Personen aus.<h3> Erwerbsfähig und nicht erwerbsfähig</h3>Für Haushalte, die sich aus Menschen zusammensetzen, die keine Möglichkeit haben, in den Arbeitsmarkt einzutreten, sieht die Reform Folgendes vor: Der MIA-Grundbetrag (für eine alleinstehende Person) soll wie beim Grundeinkommen bei 500 Euro pro Monat liegen. Ob es für den Fall, dass der Begünstigte Miete zahlen muss, eine Erhöhung geben kann und wie groß diese ausfallen wird, ist derzeit Gegenstand von Diskussionen in Rom. <BR /><BR />Die größte Einschränkung wird die Erwerbsfähigen treffen: Der Grundbetrag soll auf 375 Euro gesenkt werden. Erwerbsfähige sollen nur ein Jahr lang Anspruch auf das Geld haben.<h3> So lange kann man MIA beanspruchen</h3>MIA wird nicht mehr wiederholt beantragt werden können: Für arbeitslose Familien wird die Höchstdauer ab dem zweiten Antrag auf 12 Monate verkürzt. Wie jetzt muss mindestens ein Monat vergehen, bevor die Leistung erneut beantragt werden kann.<BR /><BR />Für Haushalte mit erwerbsfähigen Personen hingegen läuft die MIA beim ersten Mal nach maximal einem Jahr und beim zweiten Mal nach 6 Monaten aus, und ein möglicher dritter Antrag auf die Leistung kann erst nach einer Unterbrechung von eineinhalb Jahren gestellt werden. Das soll die Motivation steigern, sich eine Arbeitsstelle zu suchen.<h3> Zugangskriterien sollen verschärft werden</h3>Die ISEE-Grenzen für den Bezug der Stütze sollen enger gezogen werden: Ein Drittel der derzeitig Begünstigten wird demnach in Zukunft wohl keinen Anspruch mehr haben. Dafür soll es genügen, seit 5 Jahren in Italien wohnhaft zu sein, um Anspruch stellen zu können. Bisher waren 10 Jahre notwendig.