„Aufgrund unseres Landesgesetzes und des Urteils des Verfassungsgerichtshofes, das unser Gesetz bestätigt hat, wäre es möglich, dass das Land selbst aktiv wird“, sagt Landwirtschaftslandesrat Arnold Schuler: „Allerdings braucht es ein Gutachten der obersten Naturschutzbehörde ISPRA. Das ist noch ausständig.“ Würden die Leitlinien so genehmigt, wären die Spielregeln im Umgang mit dem Wolf festgelegt – und damit auch die Möglichkeit, Problemwölfe zu entnehmen. „Als ultima ratio“, wie der Landesrat sagt.<BR /><BR />Die Provinz Trient und das Land Südtirol hatten die Leitlinien für das Wolfsmanagement gemeinsam erarbeitet. Sie entsprechen in etwa jenen für das Bärenmanagement. Arnold Schuler: „Nur so können wir den Erhalt der kleinbäuerlichen Landwirtschaft in den Berggebieten und den Erhalt der damit verbundenen Landschaft sichern.“<BR /><BR />Jede Aktion, die im Rahmen einer Ausnahmeregelung durchgeführt wird, wird von Südtirol und Trient an die ISPRA gemeldet, welche die strikte Einhaltung der Kriterien und der Durchführungsmethoden überprüfen kann. Die Leitlinien beschreiben den Erhaltungszustand der Population, veranschaulichen und definieren die Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen, behandeln und prüfen den Umgang mit zutraulichen oder schädlichen Exemplaren und die Maßnahmen, die die Verwaltungen ergreifen wollen.<BR />