In jenen Gemeinden, welche von der Landesregierung als „rote Zone“ eingestuft wurden und in denen folglich derzeit ein Lockdown gilt, ist jegliche Bewegung mit öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln in oder aus einer Gemeinde untersagt.<BR /><BR />In Ausnahmefällen ist eine solche Bewegung aber doch gestattet: Wer sich aus gesundheitlichen sowie arbeitstechnischen Gründen oder sonstigen Situationen der Dringlichkeit in oder aus einer solchen Gemeinde bewegen muss, darf das. Dazu zählt auch die Rückkehr zum eigenen Wohnort, zu jenem des Partners oder von Familienangehörigen, um dort zu übernachten, auch wenn sich dieser in einem Hochrisikogebiet befindet. <BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="583754_image" /></div> <BR />So heißt es in der neuen Verordnung der Landesregierung: <BR /><i>„Jede Bewegung mit öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln in oder aus einer der obengenannten Gemeinden ist untersagt, es sei denn, diese Bewegungen sind durch nachgewiesene Arbeitserfordernisse, aus Gesundheitsgründen oder durch Situationen der Notwendigkeit oder Dringlichkeit begründet. Die Rückkehr zum eigenen Domizil, Wohnort oder Wohnsitz oder zu jenem des Partners oder der Familienangehörigen, bei welchen man übernachtet, ist gestattet. Die Bürgermeister können mit eigener Maßnahme weitere Einschränkungen der Bewegungen innerhalb des Gemeindegebietes erlassen“</i><BR /><BR /><div class="img-inline inline-file"><hr><a target="_blank" href="https://s3-images.stol.it/pdf/2020/11/544595-dringlichkeitsmassnahme-ordinanza-nr65-05112020.pdf"><img class="uk-img-preserve" src="https://s3-images.stol.it/pdf/2020/11/544595-dringlichkeitsmassnahme-ordinanza-nr65-05112020.jpg" /></a><br><a target="_blank" href="https://s3-images.stol.it/pdf/2020/11/544595-dringlichkeitsmassnahme-ordinanza-nr65-05112020.pdf" title="Verordnung (05.11.2020)"><span class="uk-icon" uk-icon="icon: cloud-download;"></span> Verordnung (05.11.2020) <small>(pdf)</small></a><hr></div><BR /><BR /> <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/4-weitere-gemeinden-im-mini-lockdown" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Eine Übersicht über alle Gemeinden, welche derzeit als „rote Zone“ eingestuft sind, gibt es hier.</a>