Donnerstag, 29. Februar 2024

Dritter Gesetzgebungsausschuss: Mehrere Änderungsanträge von Team K angenommen

Auf der Sitzung des dritten Gesetzgebungsausschusses, am gestrigen Mittwoch, wurden gleich mehrere Änderungsvorschläge des Team K angenommen. Für Paul Köllensperger ein Zeichen dafür, dass die Mehrheit im Landtag an Einfluss verliert.

Paul Köllensperger freut sich über den Zuspruch aus der Dritten Gesetzgebungskomission bei der gestrigen Sitzung. - Foto: © Team K

Die Sitzung am gestrigen Mittwoch war erfolgreich für das Team K. Es wurden verschiedene wichtige Änderungsvorschläge angenommen: Die Anmeldung von Bauarbeiten und Erweiterungen von Schutzhütten beim AVS und CAI wird verpflichtend und die Gemeinde-Immobilien-Steuer (GIS) auf Unterkünfte, die über Plattformen wie beispielsweise Airbnb vermietet werden, wird in Zukunft höher sein als auf Wohnungen, die Langzeit an Familien vermietet werden.

Außerdem werden Teile unserer Dolomiten nicht mehr an Private verkauft. „Mehrheit saß gestern in mehreren Fällen am kürzeren Hebel, aber wir werden sehen, wie sich die Situation entwickeln wird, wenn es zur Abstimmung im Landtag kommt,“ sagt Paul Köllensperger. „Zurzeit kann ich nur meine Zufriedenheit darüber aussprechen und mich bei meinen Kolleginnen und Kollegen bedanken, die meine Änderungsanträge unterstützt haben.“

Änderungen verhindern den Verkauf unserer Berge

27.450 Euro, so viel kosteten 900 m2 öffentlichen Bodens unter der Bergkette des Rosengartens, heißt es von Team K, ene Fläche von großem symbolischen, landschaftlichen und nicht zuletzt wirtschaftlichen Wert, die Hälfte des Preises einer Garage in Bozen. Um weitere (Aus)verkäufe der Dolomiten an Private zu unterbinden, habe das Team K wir einen Gesetzesentwurf in den dritten Gesetzgebungsausschuss eingebracht, der nun angenommen wurde.

Paul Köllensperger zeigt sich erfreut: „Ich bin sehr zufrieden mit dem Ergebnis. Das Thema liegt mir sehr am Herzen und das ist der erste Schritt in die richtige Richtung. Der Verkauf von Teilen der Dolomiten darf nicht mehr erlaubt werden. Wenn Projekte von privaten Betreibern von Schutzhütten den Gebrauch von öffentlichem Boden vorsehen, kann dieser verpachtet, aber künftig nicht mehr verkauft werden.“

Die Änderungsanträge für den Nachtragshaushalt

Die Themenbereiche, die von den Änderungen aufgegriffen wurden, sind unterschiedlich. „Die Gemeindeimmobiliensteuer GIS, die auf Unterkünfte, welche über Plattformen wie Airbnb vermietet werden, muss höher sein als jene auf Langzeitmietverträge. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit und die Tatsache, dass der Änderungsantrag angenommen wurde, stimmt mich sehr zufrieden. Zurzeit ist die GIS für jene, die ihre Immobilien langzeitig an Familien vermieten, fünfmal höher als jene, die über Airbnb vermietet werden. Unzumutbar“, sagt Paul Köllensperger.

Schließlich wurde das Thema über Spekulationen zum Ausverkauf der Berge mit einem Änderungsantrag aufgegriffen, der so weit geht, dass bei der Errichtung oder Erweiterung von Schutzhütten die Abgabe eines Gutachtens vorgeschrieben wird. Außerdem ist Paul Köllensperger überzeigt: „Um zu verhindern, dass unsere Berge zu einem Vergnügungspark für Touristen verkommen, wird es, wenn der Änderungsantrag auch im Landtag angenommen wird, verpflichtend sein, durch die Alpenvereine CAI und AVS ein Gutachten zum Bau neuer Schutzhütten einzuholen. So können wir sicher sein, dass sich bestimmte Schweinereien nicht wiederholen werden.“

stol

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