Mittwoch, 4. November 2020

Einheitsverordnung für alle 23 Cluster-Gemeinden unterzeichnet

Landeshauptmann Arno Kompatscher hat am Mittwochnachmittag die neue Verordnung Nr. 64 (Dringlichkeitsmaßnahme) unterzeichnet. Die darin enthaltenden Sonderregeln gelten ab morgigen Donnerstag sowohl für alle bisherigen als auch neu eingestuften Cluster-Gemeinden.

Auch die Landeshauptstadt Bozen zählt ab Mitternacht zu den Cluster-Gmeinden mit den zusätzlich einschränkenden Maßnahmen gegen das Coronavirus. - Foto: © www.smg.bz.it / IDM Südtirol/Clemens Zahn









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