Geplant sei ein System, das Anreize zur Arbeit schafft, erklärt Arbeitsstaatssekretär Claudio Durigon dem „Corriere della Sera“. „Ein ,vernünftiger‘ Vorschlag sieht vor, dass man nach den ersten 18 Monaten des Einkommens höchstens noch zweieinhalb Jahre weitermachen kann, aber mit einer Décalage.“ Habe der Bezieher nach den ersten 18 Monaten keinen Arbeitsplatz gefunden, wird er von der Leistung ausgeschlossen und für 6 Monate zu einer aktiven Maßnahme verpflichtet – etwa einer Schulung. <BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="829202_image" /></div> <BR /><BR />Dies könnte laut Ministerpräsidentin Giorgia Meloni mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds finanziert werden. Wenn die Person nach 6 Monaten immer noch arbeitslos sei, könne sie das Bürgergeld erneut erhalten, aber mit einem um 25 Prozent gekürzten Betrag und einer auf 12 Monate verkürzten Dauer, während der sie weiterhin an Schulungen teilnehmen würde. <h3> Schulungen und Eingliederung in den Arbeitsmarkt forcieren</h3>Wenn der Begünstigte auch nach diesem Zeitraum nicht in den Arbeitsmarkt eintritt, wird er für weitere 6 Monate vom Bezug ausgeschlossen. Danach kann er zum letzten Mal den „Reddito di Cittadinanza“ beantragen, diesmal nur für 6 Monate und für einen um weitere 25 Prozent gekürzten Betrag. Das heißt, er bekommt die Hälfte von dem, was er am Anfang bekommen hat. Die Reform soll vorsehen, dass man das Bürgergeld auch dann verliert, wenn man nur ein einziges zumutbares Arbeitsangebot (derzeit 2) ablehnt.<BR /><BR />Einen von 3 Beziehern würde dies betreffen: Das System soll außerdem nicht mehr zentral vom NISF/INPS verwaltet werden, sondern vor Ort von den Gemeinden, die die tatsächliche Armutssituation besser kennen, erklärte Durigon dem „Corriere della Sera“.<BR />