Mittwoch, 8. März 2023

Facharzt: Wer Südtirol früher verlässt, muss Geld zurückzahlen

Wer seine Facharztausbildung in Südtirol absolviert, dann aber den vereinbarten Dienst im Sanitätsbetrieb nicht oder nur zum Teil antritt, muss das Landesstipendium zurückzahlen. Bereits abgeleistete Zeit ist aber in Abzug zu bringen.

Bei Inanspruchnahme des Leistungsstipendiums verplichtet man sich, einige Jahre in Südtirol zu arbeiten. Tut man das nicht, muss man zahlen.









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