Daniel Alfreider ist Landesrat für Mobilität. Er ist aber auch Gesellschafter der Alfreider GmbH, die in Kolfuschg unter anderem ein Hotel besitzt und im Vorjahr einen Rekurs gegen das Land Südtirol eingebracht hat.<BR /><BR /> Vorwurf: Säumigkeit im Zusammenhang mit der Erweiterung des Nachbarbetriebs Kolfuschgerhof, der auf einen 5-Sterne-Betrieb mit entsprechender Kubatur erweitert, dann aber als 4-Sterne-Hotel geführt wurde. Inhaltlich bekam die Alfreider GmbH Recht. Das Nachbarhotel wurde höher eingestuft und muss die Prozesskosten zahlen.<BR /><BR />„Das eigentliche Problem liegt aber, wenn schon, woanders“, sagt Dello Sbarba. Laut Artikel 3 des Wahlgesetzes ist mit dem Mandat unvereinbar, „wer als Partei in einem Zivil- oder Verwaltungsverfahren mit der Region oder mit den Provinzen Bozen und Trient einen Rechtsstreit anhängig hat“. Die Frage ist nun, ob dies für den Landesrat als Teilhaber der Alfreider GmbH gilt. „Derzeit sammeln die Rechtsämter Dokumente und ähnliche Urteile. Am 28. März prüfen wir, ob an der Sache etwas dran ist“, so Dello Sbarba.<BR /><BR />Gelassen gibt sich Alfreider. Geschäftsführer der GmbH sei sein Bruder. „Ich bin also nicht Partei im Verfahren“, verweist er auf Urteile und ein Rundschreiben des Regionenministeriums, laut dem als Prozesspartei die physische Person des Geschäftsführers zu verstehen sei.<BR /><BR />Bleibt zu sagen, dass eine Unvereinbarkeit nicht den Verlust des Mandates bedeutet. Sollte Alfreider überhaupt betroffen sein, kann, ja muss er sie aus der Welt schaffen, um im Landtag zu bleiben. Im konkreten Fall z.B., indem er Anteile der GmbH abtritt.