Dienstag, 19. Dezember 2023

Für eine Rente von mindestens 1000 Euro

Altersarmut ist in Südtirol weit verbreitet – die Freiheitlichen fordern nun vom Land konkrete Gegenmaßnahmen: Der Beitrag für Wohnungsnebenkosten sei so zu gestalten, „dass dadurch die staatliche Mindestrente und auch Niedrigrenten von Südtirols Rentenberechtigten über 65 Jahren auf insgesamt mindestens 1000 Euro Nettorente pro Monat aufgestockt werden“. Dafür sollte Geld aus dem Landeshaushalt bereitgestellt werden. Weiters solle die geringe Kaufkraft der Rentner durch eine eigene Landesinflationsanpassung aufgefangen werden.

Viele Rentner müssen jeden Euro umdrehen, um über die Runden zu kommen – die Freiheitlichen fordern nun eine Aufstockung der Wohnungsnebenkosten für Senioren.

Rund 19.000 Südtiroler Rentner in Südtirol beziehen eine staatliche Mindestrente – diese liege derzeit bei 572 Euro im Monat, schreiben Andreas Leiter Reber und Ulli Mair. „Betroffen sind vor allem Witwen, die keine eigene Rente, sondern nur eine Hinterbliebenenrente beziehen. Der Landesbeitrag für „Wohnnebenkosten für Rentner“ sei zu niedrig – die derzeitigen Kriterien seien zu eng, schreiben die Freiheitlichen. Die Aufstockung durch das Land habe schon vor der Teuerungswelle der vergangenen beiden Jahre stark an Wirkung verloren.

Laut Ressortchef Luca Critelli wird der Beitrag für Wohnungsnebenkosten jährlich von insgesamt etwa 2000 Rentnern in Südtirol beansprucht. Alle Beiträge seien ab November um 30 Prozent angehoben worden. Dies könne konkret eine Erhöhung des Beitrages von 400 bis 500 Euro im Jahr bewirken.

Vermögen gesondert zu betrachten

Man könne genau genommen nicht von 19.000 Mindestrentnern sprechen, denn es handle sich um Renten („trattamenti previdenziali“) – und nicht um Personen. Eine solche Rente ergebe sich in der Regel, weil während der Arbeitskarriere wenig einbezahlt worden sei – das sei in der Vergangenheit vor allem in der Landwirtschaft, im Gastgewerbe und Handel geschehen – und besonders bei Frauen.

Eine sogenannte Mindestrente bedeute nicht unbedingt, dass es sich um das einzige Einkommen einer Person oder Familie handle. Solche Personen könnten auch weitere Renten beziehen – oder der Partner könne eine höhere Rente erhalten. Weiters sage eine Mindestrente nichts über das Vermögen aus, welches beispielsweise vom Partner aufgebaut wurde, gibt Critelli zu bedenken. Somit bestehe bei einer Mindestrente zwar eine „erhöhte Wahrscheinlichkeit einer schwierigen finanziellen Lage, aber es muss nicht automatisch so sein“, erklärt der Ressortdirektor.

hof

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