Dienstag, 5. Oktober 2021

Gegen die Wohnungsnot: Gesetzentwurf zu GIS-Reform im Detail

Landeshauptmann Arno Kompatscher hat am Dienstag der Landesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die Gemeindeimmobiliensteuer ab 2023 neu geregelt und das geltende Landesgesetz Nr. 3 vom 23. April 2014 geändert werden soll, mit dem seinerzeit die Gemeindeimmobiliensteuer eingeführt worden war. Ziel ist es nach den Worten des Landeshauptmanns, Voraussetzungen für ein leistbares Wohnen zu schaffen.

Was den ordentlichen Hebesatz für eine leerstehende Wohnung angeht, so liegt er im Allgemeinen bei 0,76 Prozent, kann aber von den Gemeinden auf 1,56 Prozent angehoben werden. - Foto: © shutterstock









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