Der Budgetentwurf soll unter Maßnahmen zur Eindämmung der Inflation und der hohen Energiepreise enthalten. So überlegt die Regierung die Abschaffung der Mehrwertsteuer auf Basis-Lebensmittel <a href="https://www.stol.it/artikel/politik/italien-will-mehrwertsteuer-auf-basislebensmittel-abschaffen" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">(STOL hat berichtet)</a> wie Brot, Nudeln und Milch für ein Jahr. Außerdem sollte die Mehrwertsteuer für Baby- und Hygieneprodukte auf 5 Prozent reduziert werden. <h3> Pläne zur Senkung der Lohnnebenkosten</h3>Ebenfalls auf dem Tisch liegen Pläne zur Senkung der Lohnnebenkosten, sowie zur Anhebung der Besteuerung auf Extragewinne der großen Energieunternehmen von 25 auf 33 Prozent. Vorgesehen ist auch eine Reform des Mindesteinkommens. <h3> Einschränkungen für „Reddito di cittadinanza“</h3>Für Italiener, die noch in erwerbsfähigem Alter sind, darf die Zeit, in der sie den „Reddito di cittadinanza“ beziehen, nicht länger als 3 Jahre dauern. 18 Monate lang können sie das Bürgergeld kassieren, danach ist eine 6-monatige Zeit für Ausbildung und Einstieg in die Arbeitswelt vorgesehen. Sollten die Personen weiterhin keine Arbeit finden, können sie maximal weitere 12 Monate lang die Mindestsicherung beziehen, allerdings mit einem reduzierten Betrag. <h3> Erweiterung der Flat Tax</h3>Gleichzeitig ist auch die Erweiterung der Flat Tax (Einheitssteuer) geplant, die wahrscheinlich auf Unternehmen mit jährlichen Erträgen bis zu 85.000 Euro ausgedehnt wird. Anstelle der progressiv gestalteten Einkommensteuer (IRPEF) soll für diese Erträge ein einheitlicher Steuersatz von 15 Prozent angewandt werden. <h3> Pensionsreform geplant</h3>Die Bargeld-Obergrenze wird von 2000 auf 5000 Euro erhöht. Verkehrsminister Matteo Salvini kündigte gestern an, dass er eine ab dem 1. Jänner geplante Erhöhung der Strafen wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung um 10 Prozent einfrieren wolle. <BR /><BR />Die Regierung arbeitet auch an einer Pensionsreform. Arbeitsminister Claudio Durigon sprach sich für die sogenannte „Formel 41 und 62“ aus. Demnach können Italiener in den Ruhestand treten wenn sie 41 Jahresbeiträge für die Pension eingezahlt haben und mindestens 62 Jahre alt sind.<BR /><BR /><BR />