Zu den Kernelementen des neuen Budgets, einer Synthese aus den Vorschlägen der Regierung und den Änderungsanträgen der Mehrheitsparteien, gehören die Anhebung der Mindestrente von 500 auf 600 Euro für die über 75-Jährigen. Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen von bis zu 25.000 Euro sollen von der geplanten Senkung der Lohnnebenkosten profitieren.<h3> Flat Tax bis zu 85.000 Euro</h3>Die wichtigsten Maßnahmen sind, wie bereits von der Regierung beschlossen, die Einführung einer Pauschalsteuer (Flat Tax) für Einkommen bis zu 85.000 Euro, die Anhebung der Obergrenze für Bargeldzahlungen von 2000 auf 5000 Euro und die sogenannte „Opzione donna“, mit dem das Alter für den Ruhestandsantritt berufstätiger Mütter gesenkt wird. Unternehmen, die neue Mitarbeiter unter 35 Jahren anstellen, erhalten eine Steuerentlastung von 8000 Euro. <h3> Zusätzlicher Monat Elternurlaub</h3>Eingeführt wird auch ein zusätzlicher Monat bezahlter Elternurlaub mit 80 Prozent des Gehalts, von dem auch Väter profitieren können. In der ersten Fassung des Budgetentwurfs war diese Maßnahme nur für Mütter vorgesehen. Auch wird die Regelung, die es erlaubt, bei Banken aufgenommene Wohnungskredite von einem variablen in einen festen Zinssatz umzuwandeln, wieder eingeführt.<h3> Neuerungen beim „reddito di cittadinanza“</h3> Einige Änderungen betreffen die Mindestsicherung. Die „Erwerbsfähigen“, d.h. diejenigen zwischen 18 und 59 Jahren, die keine körperlichen Behinderungen haben, werden 2023 nur noch 7 Monate lang unterstützt, statt wie ursprünglich geplant 8 Monate lang. Die Verpflichtung zur Teilnahme an sechsmonatigen beruflichen Qualifizierungskursen bleibt bestehen, ansonsten droht der Verlust des Bürgergelds, also des „reddito di cittadinanza“.<h3> Sportvereine werden unterstützt</h3>Die Regierung musste auf Druck der EU einen Rückzieher beim Mindestbetrag für Bankomat-Zahlungen machen. Man kann weiter auch kleine Beträge bezahlen. <BR /><BR />Darüber hinaus will die Regierung auch Sportvereine unterstützen, insbesondere Fußball-Clubs der Serie A, die Steuerrückstände in Höhe von rund 800 Millionen Euro angesammelt haben. Dies sind die Steuern, die während der Pandemie ausgesetzt waren und nun nachgezahlt werden müssen. Die Regelung sieht eine Zahlung in 60 Raten vor. Bei Verspätung wird eine Pauschalstrafe von 3 Prozent erhoben.