Dienstag, 14. März 2023

Haushaltsvoranschlag: Land lässt sich auf Verfassungsklage ein

Die italienische Regierung hat Verfassungsklage gegen den Haushaltsvoranschlag erhoben. Anwalt Luca Graziani wird das Land vertreten. Landeshauptmann Kompatscher geht davon aus, dass die Regierung die Klage zurückziehen wird.

Vor dem Verfassungsgericht wird die Verfassungsmäßigkeit des Haushaltsvoranschlags 2023-2025 geklärt - sofern die Regierung nicht die Klage zurückzieht. - Foto: © Verfassungsgerichtshof









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