Wie Wirtschaftsminister Giancarlo Giorgetti erklärte, sollen die meisten der bereits bis Ende März geltenden Maßnahmen bis Ende Juni verlängert werden. Dank des drastischen Rückgangs der Gaspreise werden für das Paket 4,9 Milliarden Euro ausreichen statt 20 Milliarden Euro wie für das erste Quartal 2023.<BR /><BR /> Die Regierung will außerdem die bis zum 31. März geltende Senkung der Mehrwertsteuer auf Gasrechnungen auf 5 Prozent für Familien mit einem Einkommen unter 15.000 Euro bis Ende Juni verlängern. Die Netzentgelte werden weiterhin auf null gesetzt.<BR /><BR /> Für Strom hingegen werden die abgeschafften Gebühren wieder eingeführt, allerdings mit einer Reihe von Ermäßigungen und Vergünstigungen, die das Wirtschaftsministerium noch im Detail ausarbeitet.<BR /><BR /> Die Steuergutschriften für Unternehmen bleiben bestehen, werden aber entsprechend der Preisentwicklung auf dem Gasmarkt umgestaltet. Von Oktober bis Dezember sollen Haushalte mit steigenden Heizkosten finanziell unterstützt werden.<h3> Gewinnsteuer für Energieunternehmen abmildern</h3> Rom will auch eine Gewinnsteuer abmildern, die jene Energieunternehmen belastet, die 2022 von den gestiegenen Öl- und Gaspreisen profitiert haben. Gesonderte Steuerboni werden Unternehmen stützen, wenn ihre Ausgaben für Strom- und Gaslieferungen im ersten Quartal 2023 um mehr als 30 Prozent gegenüber dem gleichen Zeitraum im Jahr 2019 gestiegen sind. <BR /><BR />Der Ministerrat verabschiedete indes ein Dekret zur Reform der Prozeduren für die Vergabe öffentlicher Aufträge. Auch ein Dekret zur Förderung des Wettbewerbs wurde gebilligt. <BR /><BR />Unternehmen und Einrichtungen des staatlichen Gesundheitssystems (SSN) dürfen medizinische und pflegerische Dienstleistungen „nur in dringenden Fällen, einmalig und ohne die Möglichkeit einer Verlängerung“ auslagern, und zwar wenn es nachweislich nicht möglich ist, bereits im Dienst befindliche Mitarbeiter zu verwenden oder geeignetes Personal einzustellen, um einen gravierenden Personalmangel im Gesundheitswesen zu beheben. Es werden Leitlinien für Referenzpreise und Qualitätsstandards für die betreffenden medizinischen und pflegerischen Leistungen erstellt. <BR /><BR />Außerdem ist vorgesehen, dass das Gesundheitspersonal, das sein Beschäftigungsverhältnis mit dem öffentlichen Gesundheitswesen freiwillig unterbricht, um in privaten Einrichtungen zu arbeiten, nicht mehr die Wiederaufnahme seines Beschäftigungsverhältnisses mit dem nationalen Gesundheitssystem beantragen kann.