Die EU-Kommission hatte bei ihren Bewertungen über das Haushaltsgesetz den Plan Roms zur Anhebung der Schwelle auf 60 Euro kritisiert. Brüssel will europaweit digitale Zahlungssysteme als Maßnahme gegen Steuerhinterziehung und Schattenwirtschaft fördern. <h3> Meloni: „Kaufleute sollen aber keine Gebühren zahlen“</h3>Premierministerin Giorgia Meloni erklärte, sie werde sich jedoch dafür einsetzen, damit Kaufleute keine Bankgebühren für kleine Beträge zahlen müssen. Somit hoffe sie, die Kosten für Kaufleute zum Erhalt der POS-Geräte zu reduzieren. <BR /><BR /> Die Verpflichtung für Händler und Gewerbetreibende, ein POS-Gerät zu besitzen, gibt es in Italien schon seit dem Jahr 2013. Bereits seit 9 Jahren wären alle Handelstreibenden also dazu verpflichtet, ihren Kunden die Bezahlung über Bankomat- oder Kreditkarte zu ermöglichen. Nur gab es bei Nicht-Einhaltung dieser Pflicht keine Strafe.<h3> Strafe beträgt 30 Euro plus 4 Prozent des Wertes</h3>Das änderte sich im Juli. Eigentlich sollte die Sanktionierung, sprich eine Geldstrafe, für diejenigen, die ihren Kunden weder Bankomat- noch Kreditkartenzahlung ermöglichen, erst am 1. Jänner 2023 in Kraft treten. Mit einem Dekret der Regierung Draghi war das Datum auf den 30. Juni 2022 vorgezogen worden. Die Strafe beträgt nun 30 Euro plus 4 Prozent des Wertes der verweigerten Transaktion.