Ein Jahr nach Beginn des ersten Lockdowns greift Kinder- und Jungendanwältin Daniela Höller ein grundlegendes Thema auf: „Wir müssen der raschen Wiedereröffnung der Mittel- und Oberschulen Priorität einräumen und dürfen dabei nichts unversucht lassen. Auch Sport- und Freizeitaktivitäten sind essentiell für eine gesunde psychische Entwicklung der jungen Menschen. Diesen Raum müssen wir den Jugendlichen geben, sonst drängen wir sie in die Illegalität.“ <BR /><BR />Kinder und Jugendliche sind von schweren Covid-19-Erkrankungen weniger stark als Erwachsene betroffen. Nichtsdestotrotz haben sie die indirekten Folgen der Pandemie ungleich stärker gespürt: Vor allem Minderjährigen, denen es davor schon nicht gut gegangen ist, geht es in der aktuellen Krisensituation noch schlechter. Was die langfristigen psychischen Auswirkungen der Einschränkungsmaßnahmen bei Minderjährigen anbelangt, sind diese noch nicht abzuschätzen. <BR /><BR />Gerade deswegen sind auch Sport- und Freizeitaktivitäten, wo sich junge Menschen – natürlich unter Einhaltung von Sicherheitskonzepten – bewegen, aktiv bleiben und soziale Kontakte aufrechterhalten, auch so wichtig.<BR /><BR />Zu den Kollateralschäden zählen nämlich, neben dem durch den Fernunterricht bedingten Sinken der Bildungschancen und dem Anstieg der Auffälligkeiten und psychischen Erkrankungen, der mit den Einschränkungen der Sport- und Freizeitaktivitäten verbundene Bewegungsmangel sowie die Verschlechterung des Lebensstiles und der Ernährungsgewohnheiten.<BR /><BR />Junge Menschen sind also einer Vielzahl von Kollateralrisiken, deren Folgen heute noch gar nicht absehbar sind, ausgesetzt. Der Staat und das Land können mit finanziellen Hilfen dort intervenieren, wo ein bezifferbarer und damit greifbarer Schaden entstanden ist. Andere Schäden können nicht ersetzt werden: „Ein 15-jähriger Jugendlicher wird nie wieder 15 Jahre alt sein und das, was er in diesen Monaten verliert, hat er für immer verloren. Die Kindheit und Jugend kann man weder ersetzen noch einfach aussetzen oder verschieben,“ gibt Kinder- und Jugendanwältin Höller zu bedenken.<BR />