Am Sonntag, 22. Oktober 2023, wird in Südtirol der Landtag neu gewählt. Auf der Grundlage detaillierter Vorgaben wickeln die 116 Gemeinden die Wahlhandlungen ab. Für diese Arbeit können sie mit einer Rückerstattung ihrer Ausgaben durch das Land rechnen. Auf Vorschlag von Landeshauptmann Arno Kompatscher hat die Landesregierung heute (22. August) nahezu zwei Millionen Euro für diesen Zweck bereitgestellt.
Beiträge von 1,4 Millionen Euro im Sinne des Wahlgesetzes
Zum einen hat sie 1,4 Millionen Euro zweckgebunden. Es handelt sich dabei um die Beiträge, die im Sinne des Landeswahlgesetzes (LG 14/2017) den Gemeinden gewährt werden. Diese Beiträge setzen sich aus einem Fixbeitrag und einem veränderlichen Beitrag zusammen. Der veränderliche Beitrag berücksichtigt die in die Wählerlisten der jeweiligen Gemeinde eingetragenen Personen und beläuft sich pro Wähler oder Wählerin auf 2,30 Euro.Den Verwaltungsaufwand der kleineren Gemeinden ausgleichen soll der Fixbetrag: Dieser steht Gemeinden mit über zehn Wahlsprengeln nicht zu, Gemeinden mit vier bis neuen Sprengeln erhalten 1330 und Gemeinden mit bis zu vier Sprengeln 2650 Euro. In diesem Sinne kann die Gemeinde Bozen mit rund 221.600 Euro rechnen, die Gemeinde Meran mit rund 84.600 Euro und die Gemeinde Brixen mit rund 48.900 Euro.