Mittwoch, 15. November 2023

London darf Asylsuchende nicht nach Ruanda abschieben

Die britische Regierung ist vor Gericht mit ihrem umstrittenen Plan gescheitert, Asylsuchende ohne Rücksicht auf ihre Herkunft nach Ruanda abzuschieben. Das Oberste Gericht in London nannte das Vorhaben von Premierminister Rishi Sunak am Mittwoch rechtswidrig und bestätigte eine Entscheidung des Berufungsgerichts vom Juni. Es bestehe die Gefahr, dass Asylbewerber in dem ostafrikanischen Land kein faires Verfahren erhielten, betonte der Supreme Court.

Rückschlag für Regierung unter Premier Sunak. - Foto: © APA/AFP / DANIEL LEAL

Für die konservative Regierung ist das Urteil ein Rückschlag. Die Abschiebungen in das mehr als 6.400 Kilometer entfernte afrikanische Land sollten Migranten davon abschrecken, in kleinen Booten von Frankreich aus über den Ärmelkanal ins Land zu kommen. Im vergangenen Jahr waren mehr als 45.000 Menschen auf diesem Weg ins Vereinigte Königreich gelangt. Zwar ist die Zahl in diesem Jahr mit bisher etwa 27.000 niedriger als im Vorjahresvergleich. Doch das Versprechen der Regierung, die Boote zu stoppen, gilt noch nicht als eingelöst.

Dem Plan zufolge sollten irreguläre Migranten künftig ohne Prüfung eines Asylantrags direkt nach Ruanda abgeschoben werden können und stattdessen dort um Schutz ansuchen. Eine Rückkehr nach Großbritannien war nicht vorgesehen. Der Plan war im In- und Ausland auf heftige Kritik gestoßen. Das Flüchtlingshochkommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) hatte das geplante Vorgehen als Bruch internationalen Rechts verurteilt. Englands Bischöfe sprachen von einer „Schande für Großbritannien“.

apa

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