In Krankenhäusern, Altersheimen und anderen Einrichtungen im Gesundheitswesen ist das Tragen von Masken bis zum 30. April 2023 weiterhin Pflicht. <BR /><BR />„Gerade heute habe ich die Verlängerung der Maskenpflicht in Gesundheits-, Sozial- und Pflegeeinrichtungen, einschließlich Ambulanzen und Hausarztpraxen, unterzeichnet“, sagte Minister Schillaci am Donnerstag im römischen Senat. <h3> „An allen Orten, an denen kranke und gebrechliche Menschen zusammenkommen, ist Vorsicht geboten“</h3>Der Grund: „An allen Orten, an denen potenziell kranke oder gebrechliche Menschen zusammenkommen, ist weiterhin Vorsicht geboten“, so der Minister. <h3> Die Ausnahmen</h3>Kinder unter 6 Jahren und Menschen mit Krankheiten oder Behinderungen, die vom Tragen einer Maske befreit sind, sollen weiterhin von der Maskenpflicht ausgenommen werden. <h3> Pflicht seit 2020 in Kraft</h3>Die Maskenpflicht in Gesundheitseinrichtungen wäre ursprünglich am 31. Dezember 2022 ausgelaufen. Die Maßnahme ist seit 2020 in Kraft.<BR /><BR />