Die Landesbestimmungen für Mietwagen mit Fahrer sahen vor, dass die Fahrer stets ein Dienstblatt zum Erfassen detaillierter Kundendaten mitführen müssen und dass nach jeder Fahrt zum Dienstplatz zurückgekehrt werden muss, bevor ein neuer Kunde befördert werden kann.<BR /><BR />Sowohl vonseiten der betroffenen Berufsgruppe selbst als auch vonseiten der Interessens- und verschiedener politischer Vertreter wurden diese Vorschriften jedoch mehrfach angeprangert, bevor schließlich Rekurs gegen die Landesbestimmungen eingereicht wurde. <BR /><BR />Nun ist das Urteil des Verfassungsberichtshofes eingelangt, welches besagt, dass das Dienstblatt zum Erfassen der Kundendaten teilweise bedenklich ist und die geforderte Rückkehr zum Dienstplatz als unzulässig eingestuft wird und deshalb wieder gestrichen werden muss. Die Landesbestimmungen mussten daraufhin entsprechend angepasst werden. <BR /><BR />Zufrieden mit dem Urteil aus Rom zeigen sich unter anderem die Landtagsabgeordneten der Südtiroler Freiheit, welche sich wiederholt dafür eingesetzt hatten, dass den Mietwagenfahrern der Weg aus Coronakrise erleichtert wird.