Donnerstag, 10. August 2023

Musikschulen: 96 Lehraufträge für das Schuljahr 2023/24 vergeben

Die Musikschulen bereiten sich auf das Schuljahr 2023/24 vor: Bei der Stellenwahl für das Lehrpersonal der Musikschulen in deutscher und ladinischer Sprache wurden 96 Lehraufträge vergeben.

Bei der Stellenwahl für das Lehrpersonal der Musikschulen in deutscher und ladinischer Sprache wurden 96 Lehraufträge vergeben. - Foto: © Shutterstock

Eine wichtige Voraussetzung für einen pünktlichen und reibungslosen Unterrichtsbeginn an den Musikschulen des Landes wurde vergangene Woche geschaffen. Am 1. August fand die zentrale Stellenwahl in Präsenz am Sitz der Personalabteilung in Bozen statt. Insgesamt standen 242 Stellen zur Verfügung, 96 befristete Lehraufträge konnten für das Schuljahr 2023/24 vergeben werden, davon 93 an den deutschen und 3 an den ladinischen Musikschulen. Vier Stammrollen konnten außerdem im Vorfeld in den Fächern Klavier, Saxophon, Tiefes Blech und Steirische Harmonika vergeben werden.

Personalmangel in den Fächern Blockflöte, Gitarre, Singen und Harmonika

Bei der Stellenwahl hat sich klar abgezeichnet, dass auch an den Musikschulen Lehrpersonal fehlt, vor allem in den Fächern Blockflöte, Gitarre, Elementares Musizieren-Singen, Steirische Harmonika. „In den kommenden Jahren wird sich die Landesdirektion Deutsche und ladinische Musikschule der großen Herausforderung stellen müssen, genügend qualifiziertes Lehrpersonal zur Verfügung zu haben“, sagt Landesmusikschuldirektorin Alexandra Pedrotti, „zumal auch die erste Pensionierungswelle ansteht. Wir müssen zum einen gut darauf achten, dass junge Musikstudierende nach ihrer lehrbefähigenden Ausbildung im Ausland wieder als Fachlehrpersonen zurückkehren, ebenso sind wir darin gefordert, Musikstudentinnen und Musikstudenten im Inland den Erwerb einer Lehrbefähigung zu ermöglichen.“

146 Stellen können per Direktberufung vergeben werden

Die nach der Stellenwahl insgesamt 146 noch frei gebliebenen Lehrstellen können ab Mitte August in Direktberufung vergeben werden. Dabei können die Führungskräfte der Musikschulen auch Lehrpersonal beauftragen, das derzeit nicht oder noch nicht über die Zugangsvoraussetzungen für die Aufnahme in die Rangordnung verfügt. Darunter sind beispielsweise auch jene Lehrpersonen, die im kommenden Schuljahr den lehrbefähigenden, berufsbegleitenden Ausbildungslehrgang in Brixen abschließen. Sie sind bereits im Besitz eines gültigen Studientitels und erwerben nun im Rahmen dieser Ausbildung die Lehrbefähigung. Der Ausbildungslehrgang wird von der Deutschen Bildungsdirektion in Zusammenarbeit mit der Freien Universität und dem Konservatorium „Claudio Monteverdi“ veranstaltet.

lpa

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