Freitag, 21. Januar 2022

Negatives Testergebnis reicht, um wieder in die Schule gehen zu können

Wer positiv auf das Coronavirus getestet worden und in Isolation ist, erhält nach Ablauf der vorgesehenen Frist und bei negativem Testergebnis automatisch den Bescheid der Isolations-Beendigung vom epidemiologischen Dienst. Sollet dieser verzögert eintreffen, kann die Schule auch mit dem Nachweis des negativen Testergebnisses wieder besucht werden.

Bei Beendigung der Quarantäne muss das negative Testergebnis vorgelegt werden. - Foto: © APA/dpa / Jörg Carstensen









Stellenanzeigen


Teilzeit






Teilzeit





powered by