Der erste Bereich betrifft die Konsumationen an der Theke <a href="https://www.stol.it/artikel/politik/fuer-ungeimpfte-kein-bier-mehr-am-budel" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">(STOL hatte berichtet)</a>: Für Ungeimpfte wird es künftig auch nicht mehr erlaubt sein, einen schnellen Kaffee am „Banco“ zu trinken, obwohl der Staat das gestattet hätte. An der Theke gilt das, was für Restaurants und Bars generell gilt: 2G (geimpft oder genesen).<BR /><BR />Für den Check-In im <b>Hotel</b> und für Hotelgäste im <b>Hotelrestaurant</b> sowie für den Zugang zu <b>Mensen</b> gilt hingegen 3G. <BR /><BR />Ab Montag gilt in <b>öffentlichen Verkehrsmitteln</b> ebenfalls Green-Pass-Pflicht (3G, genesen, geimpft, getestet). Es gilt Maskenpflicht: In Bus und Bahn darf man nur mit FFP2-Maske (im restlichen Staatsgebiet genügt eine chirurgische), in Sessellifte und andere Aufstiegsanlagen auch mit chirurgischer Maske.<BR /><BR />Ins Innere von <b>Kinos</b>, <b>Theatern</b> und <b>Sportevents</b> dürfen hingegen nur mehr Genesene und Geimpfte (2G). Für jene, die an Theateraufführungen mitarbeiten, gilt hingegen 3G.<BR /><BR />Ab Montag gilt im gesamten Land <b>Maskenpflicht</b>: in geschlossenen Räumen und im Freien, wo immer man anderen Menschen begegnen könnte. Beim Sportlen gilt eine Ausnahme. Auch Kinder unter 6 Jahren und alle, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können, sind von der Pflicht befreit. Für die Schule, Tätigkeiten der Wirtschaft, Produktion und Verwaltung sowie den Sozialbereich bleiben die bisherigen Regeln gültig.<BR /><BR />Für die Benutzung von <b>Gemeinschaftsduschen</b> und <b>Umkleideräumen</b> ist ebenfalls 3G-Pflicht vorgesehen. Eine Ausnahme gilt nur für Begleitpersonen alter oder behinderter Menschen.<BR /><BR /><b>Chor- und Musikproben</b> sind weiterhin für Geimpfte, Genesene und Getestete zugänglich (3G).<BR /><BR />Für <b>Tanzveranstaltungen</b> und <b>Diskotheken</b> gilt 2G.<BR /><BR />Die Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 37 im Anhang:<BR /><BR /><div class="img-inline inline-file"><hr><a target="_blank" href="https://s3-images.stol.it/pdf/2021/12/590775-dringlichkeitsmassnahme-ordinanza-nr37-03122021.pdf"><img class="uk-img-preserve" src="https://s3-images.stol.it/pdf/2021/12/590775-dringlichkeitsmassnahme-ordinanza-nr37-03122021.jpg" /></a><br><a target="_blank" href="https://s3-images.stol.it/pdf/2021/12/590775-dringlichkeitsmassnahme-ordinanza-nr37-03122021.pdf" title="Dringlichkeitsmassname_nr37_03.12.2021"><span class="uk-icon" uk-icon="icon: cloud-download;"></span> Dringlichkeitsmassname_nr37_03.12.2021 <small>(pdf)</small></a><hr></div>