Dienstag, 23. Januar 2024

Neue Radträger-Regeln ausgesetzt

Die neuen Radträger-Regeln haben in ganz Italien und auch in Südtirol bei vielen Bürgern für Verunsicherung und Ärger gesorgt – nun hat der Staatsrat diese vorerst ausgesetzt.

Die neuen Radträger-Regeln gelten vorerst nicht mehr. - Foto: © Shutterstock / shutterstock

Damit wurde einem Rekurs mehrerer Hersteller von Radträgern stattgegeben. Die Hersteller hatten gegen das entsprechende Rundschreiben des Transportministeriums zunächst vor dem Verwaltungsgericht Latium rekurriert – jedoch ohne Erfolg.

Nun muss das Verwaltungsgericht Latium den Rekurs der Hersteller erneut prüfen. Mit einem Urteil ist erst in einigen Monaten zu rechnen. Abzuwarten bleibt, ob das Urteil noch vor Beginn der Radsaison erfolgen wird.

Kraftfahrzeugamt sofort aktiv geworden

Die neuen Regeln des Transportministeriums waren in 2 Rundschreiben vom 6. September und 12. Oktober 2023 enthalten. Das Kraftfahrzeugamt in Südtirol ist gleich nach Veröffentlichung des ersten Rundschreibens im September aktiv geworden und hat dann beim Generaldirektor für Motorisierung, Pasquale D'Anzi, in Rom interveniert.

„Wir haben die Bedenken und die Schwierigkeiten bei der Umsetzung dieser Regeln persönlich vorgebracht“, berichtet Markus Kolhaupt, Direktor des Kraftfahrzeugamtes. Trotzdem habe die Generaldirektion auf die Umsetzung der Regeln bestanden. Die neuen Regeln waren am 6. September definiert worden – bereits mit 8. September waren schon die Strafen verordnet worden – noch bevor es überhaupt möglich gewesen wäre, den festgelegten Vorschriften nachzukommen.

Zu den Neuerungen zählte beispielsweise, dass für die Radträger eine Abnahme („Collaudo“) vorgesehen war.

Die neuen Regeln betrafen die Maße des Heckträgers und die Gesamthöhe des Fahrzeugs inklusive Fahrräder sowie die Anbringung des Wiederholungskennzeichens auf dem Fahrradträger.

Fehlende Anpassungszeit

Der Staatsrat begründete die Aussetzung des Rundschreibens auch mit der fehlenden Anpassungszeit. Zudem sollte überprüft werden, ob mit den neuen Regeln nicht gegen EU-Recht verstoßen werde wegen möglicher Diskriminierung. Auf Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind, wäre das Rundschreiben des Ministeriums nämlich nicht anwendbar gewesen.

Das Kraftfahrzeugamt riet den Bürgern, mit Abnahmen zu warten. Einige wollten trotzdem die Abnahme durchführen lassen – und in 20 Fällen ist dies dann auch geschehen. Weitere 26 Abnahmen sind laut Kolhaupt vorgemerkt. Auch auf politischer Ebene wurde versucht, die neue Regelung in Rom zu kippen. So setzten sich die SVP-Parlamentarier Dieter Steger und Meinhard Durnwalder für Änderungen ein. Da nun die Ministerialrundschreiben ausgesetzt sind, gelten vorerst die Regeln, welche vor dem 6. September in Kraft waren.

hof

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