Nun versucht die Landesregierung einen neuen Anlauf für eine autonome Regelung. Am Dienstag wurden für die Bewertung neue Leitlinien beschlossen. Diese aber könnten neuerlich zu Rekursen führen.
Unter den 52 Primaren herrscht Unsicherheit
Unter den 52 Primaren, deren Stelle nach Ablauf ihrer Beauftragung, wie berichtet, neu ausgeschrieben werden muss, herrscht nach wie vor Unsicherheit. Daran hat auch ein neuerliches Treffen mit Günther Burger, Direktor des Gesundheitsressorts, nichts geändert. Er hatte den Betroffenen die neuen Leitlinien für die Bewertung von Kandidaten vorgestellt, die die Landesregierung am Dienstag beschlossen hat.Unterschiedliche Gewichtungen für die Bewertung der Qualifikationen
Demnach sollen künftig, je nach zu besetzender Stelle, unterschiedliche Gewichtungen für die Bewertung der Qualifikationen, des Lebenslaufs und des Kolloquiums gelten.Im Klartext: Bei der Besetzung eines Primariates am Krankenhaus Innichen sollen die Kandidaten z.B. anders bewertet werden als etwa für eine Stelle am Bozner Krankenhaus. Die Spitalsärztegewerkschaft ANAOO hat bereits Bedenken zu den neuen Leitlinien geäußert. Wissenschaftliches und berufliches Curriculum dürften nicht je nach Stelle unterschiedlich bewertet werden, kritisiert Generalsekretär Edoardo Bonsante.