Mittwoch, 30. August 2023

Pflegenachwuchs: Mehr Taschengeld als in Tirol

Südtirol hinkte dem Bundesland Tirol beim Taschengeld für den Pflegenachwuchs hinterher: „Ab Oktober wird es für die Krankenpflege-Studierenden an der Claudiana leicht über das Niveau im Bundesland Tirol erhöht, sodass wir konkurrenzfähig sind“, so Landeshauptmann Arno Kompatscher. Nächstes Ziel sei ein Arbeitsvertrag als „Azubi“ für Absolventen im 3. Ausbildungsjahr.

Südtirol will besser auf den Nachwuchs in Sachen Krankenpflege schauen. - Foto: © Shutterstock / shutterstock

Das Taschengeld für Studierende der Krankenpflege wird ab dem akademischen Jahr 2023/24 auf 15 Euro pro Praktikumsstunde erhöht. Dies hat die Landesregierung auf Vorschlag von Gesundheitslandesrat Kompatscher beschlossen.

Bereits im Jänner 2021 wurde das Taschengeld, das angehende Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger für die abgeleisteten Praktika über die 3 Ausbildungsjahre verteilt erhalten, von insgesamt 3400 auf 6600 Euro erhöht. Damit erhielten Studierende für ihre Praktika im 1. Jahr 3 Euro pro Stunde und im 2. sowie im 3. Jahr 5 Euro pro Stunde. „Eben dieser Betrag wird nun auf 15 Euro pro Praktikumsstunde erhöht“, so Kompatscher.

Insgesamt rund 22.200 Euro

Über die 3 Jahre des Studiums verteilt, werden den Studierenden für die abgeleisteten Praktika mit insgesamt rund 22.200 Euro vergütet. Diese Erhöhung entspricht im Laufe der 3 Ausbildungsjahre einem etwas höheren Betrag als die 600 Euro monatlich, welche Studierende an österreichischen Fachhochschulen erhalten.

Die Erhöhung gilt ab Oktober 2023 und auch für bereits immatrikulierte Studierende. „Mit der Erhöhung des Taschengeldes möchten wir Südtirol als Studienstandort und insbesondere das universitäre Ausbildungszentrum für Gesundheitsberufe Claudiana konkurrenzfähig gestalten. Wir liegen mit unserem Taschengeld jetzt leicht über dem, was Auszubildende im Bundesland Tirol erhalten.“

An der Claudiana absolvieren Studierende im ersten Jahr 360 Praktikumsstunden, im zweiten 480 und im letzten Ausbildungsjahr 640 Stunden. Die Theoriestunden hingegen belaufen sich auf 480 Stunden im ersten, 432 Stunden im zweiten und 405 Stunden im dritten Jahr.

Nächstes Ziel: Ausbildungsvertrag

Nächstes Ziel ist ein Ausbildungsvertrag für die Studierenden im 3. Jahrgang. „Damit hätten sie bereits einen Arbeitsvertrag für die Beitragsjahre zur Pension“, so Kompatscher. An diesem Kapitel arbeite man in Absprache mit dem Staat, der jetzt übrigens auch damit beginne, Auszubildenden in den Pflegeberufen ein kleines Entgelt zu entrichten.

Was die Unterkünfte für Mitarbeiter in sanitären Berufen betrifft, so hat die Landesregierung gestern die Modalitäten für den Zugang zum Heim an der Meraner Kreuzung vereinfacht. Dieses wird vom Wohnbauinstitut verwaltet und umfasst 150 Einheiten. Da das Einkommen zählt, sind Pflegekräfte gegenüber Ärzten im Vorteil.

bv

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