Mittwoch, 6. September 2023

Reform der Statute: Erste Einigung zwischen den Sonderautonomien

Landeshauptmann Kompatscher beim Treffen der Regionen und Provinzen mit Sonderstatut in Rom: „Die Bereitschaft der Regierung ist eine große Chance, eine Einigung zu diesem Text ist wichtig“.

Der Sardische Regionalrat Carlo Doria, der Trentiner Landeshauptmann Maurizio Fugatti, der Präsident der Region Friaul-Julisch-Venetien Massimiliano Fedriga und Landeshauptmann Arno Kompatscher beim Treffen der Regionen und Provinzen mit Sonderstatut in Rom (v.l.) - Foto: © LPA/mdg

Unter der Leitung von Landeshauptmann Arno Kompatscher fand am heutigen Mittwoch in der Via Parigi in Rom am Sitz der Konferenz der Regionen und Autonomen Provinzen ein Treffen der Regionen und Provinzen mit Sonderstatut statt. Ziel des Treffens war es, eine Einigung über jenen Text zu erzielen, der der Regierung für die Reform der Statute der Regionen und Provinzen mit Sonderstatut vorgelegt werden soll. Damit sollen die autonomen Zuständigkeiten sichergestellt werden, die durch die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts seit der Reform im Jahr 2001 eingeschränkt werden.

Der Text, an dem das Generalsekretariat des Landes in den vergangenen Wochen gearbeitet hat und der einige Anpassungen erfordert, stützt sich auf zwei entscheidende Punkte: auf das Prinzip, dass für die Änderung der Sonderstatute ein Einvernehmen zwischen Regierung und Regionen und Provinzen mit Sonderstatut notwendig ist, und darauf, dass die Einschränkung der Gesetzgebungskompetenzen durch die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs überwunden werden soll.

„Für unsere Autonomien ist der Wille zur Wiederherstellung der autonomen Kompetenzen, den Ministerpräsidentin Giorgia Meloni bei der Vorstellung des Regierungsprogramms angekündigt hat, eine große Chance“, erklärte Landeshauptmann Kompatscher, auch in seiner Eigenschaft als Koordinator der Sonderautonomien innerhalb der Konferenz der Regionen und autonomen Provinzen: „Es ist daher ein erstes, sehr wichtiges Ergebnis, dass die Regionen und Provinzen mit Sonderstatut diesen Text mittragen.“

lpa

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