Mittwoch, 15. November 2023

Rom greift nach dem A22-Schatz

Der Staat greift nach dem vermeintlichen Schatz der Brennerautobahngesellschaft. Wie im „1000 Proroghe“-Gesetz vorgesehen, fordert Rom mögliche Übergewinne, die die A22 erwirtschaftet hat. Die Gesellschaft hat nun vorsorglich 70 Mio. Euro an Rom überwiesen. Ob es bei dieser Summe bleibt, darüber müssen nun die Gerichte entscheiden.

Viele sind überzeugt, die Brennerautobahn sei eine wahre Goldgrube. Nun will sich auch der Staat am Geld der A22 bedienen. - Foto: © DLife

Die Sachlage ist äußerst komplex. Bereits im Gesetz aus dem Jahr 2021, das für die Brennerautobahn eine Konzessionsvergabe per Co-Finanzierungs-Projekt vorsieht, war eine Abgabe möglicher Übergewinne vorgesehen. Diese wurde im Februar dieses Jahres im „1000-Proroghe“-Gesetz schließlich festgeschrieben.

Demnach muss die Brennerautobahngesellschaft innerhalb heute 70 Mio. Euro als Akonto nach Rom überweisen. Dieser Forderung ist man nun nachgekommen, hat gleichzeitig aber auch Rekurs vor dem Verwaltungsgericht Latium hinterlegt.

Die Chancen, dass das Gericht der A22 recht gibt, stehen laut Präsident Hartmann Reichhalter nicht schlecht. Der Grund dafür: Laut Gesetz besteht im Falle von Konzessionären, die eine Konzession nach deren Ablauf fortführen, eine Verhandlungspflicht zwischen den Vertragspartnern. „In diesem Fall aber hat der Staat Summe und Fälligkeit einseitig festgelegt“, erklärt Reichhalter. Erst seit dem Frühsommer befinde man sich mit Rom diesbezüglich in Verhandlungen.

Viele Investitionen

Erhöht werden die Chancen auf eine Rückzahlung laut Reichhalter auch deswegen, weil die A22-Gesellschaft in den vergangenen 9 Jahren weit mehr investiert hat als die gesetzlich vorgesehene Minimalpflicht für unbedingt notwendige Instandhaltungsarbeiten. So wurden z.B. Lärmschutzwände und Parkplätze errichtet, Ausfahrten verbreitert, die Beleuchtung der Tunnels auf LED umgestellt. „All diese Investitionen können wir belegen und somit auch, dass wir keine Übereinnahmen hatten und haben“, sagt Reinhalter.

Hartmann Reichhalter



Eines ist gewiss: „Die Brennerautobahngesellschaft gerät durch diese Zahlung sicher nicht in eine finanzielle Schieflage“, unterstreicht der A22-Präsident. „Und weder vergangene noch künftige Investitionen sind dadurch gefährdet.“ Sollte das Gericht dennoch anders entscheiden, könnte das aber weitreichende Folgen haben. Dann könnten aus Rom wohl weitere Forderungen an möglichen Übergewinnen, die die Brennerautobahngesellschaft seit 2014 eingefahren hat, eingehen. Und diese dürften dann wohl in Höhe von mehreren 100 Mio. Euro liegen.

em

Stellenanzeigen


Teilzeit






Teilzeit





powered by
Kommentare
Kommentar verfassen
Bitte melden Sie sich an um einen Kommentar zu schreiben
senden