„In Südtirol sind rund 1000 Personen betroffen, die meisten davon im Vinschgau“, schreiben Senator Luigi Spagnolli, der Berichterstatter über diese Gesetzesmaßnahme, und Senatorin Julia Unterberger, die Präsidentin der Autonomiegruppe im Senat, in einer Aussendung. Die Grenzpendler und -pendlerinnen aus dem Vinschgau gehören zu den rund 73.000 Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerinnen, die täglich zu ihrem Arbeitsplatz in die Schweiz fahren. <BR /><BR />Für sie wird die Doppelbesteuerung von Löhnen, Gehältern und ähnlichen Vergütungen mit dem neuen italienisch-schweizerischen Abkommen abgeschafft, das jenes aus dem Jahr 1974 ersetzt. Demnach werden Löhne, Gehälter und ähnliche Vergütungen bis zu einer Höhe von 80 Prozent des nach den schweizerischen Vorschriften über die Einkommensteuer geschuldeten Betrags besteuert. Italien wendet dann seine eigene Einkommensteuer an und berücksichtigt dabei die Steuer, die bereits in der Schweiz bezahlt wurde, teilen die Senatoren Spagnolli und Unterberger mit. <BR /><BR />Im Gegensatz zum Abkommen aus dem Jahr 1974 gilt das neue italienisch-schweizerischen Abkommen nicht nur für italienische Staatsbürger und –bürgerinnen, die in der Schweiz arbeiten, sondern auch für Schweizer Grenzgänger und Grenzgängerinnen, die in Italien arbeiten. <BR /><BR />Da die italienische Abgeordnetenkammer das Gesetz bereits gebilligt hat, kann die neue Regelung nach der Ratifizierung durch die Schweiz mit 2024 in Kraft treten.