Donnerstag, 3. August 2023

Südtiroler Wolfsgesetz wird nicht angefochten

Das Südtiroler Großraubwild-Gesetz wird nicht angefochten. Das Land hat sich dafür verpflichtet, der Höheren Anstalt für Umweltschutz und Forschung ISPRA 15 statt 10 Tage für das vorgesehen Gutachten einzuräumen. Äußert sich die ISPRA innerhalb dieser Frist nicht, gilt das Gutachten der Wildbeobachtungsstelle des Landes als Voraussetzung für den Erlass der Maßnahmen.

Der Ministerrat in Rom hat von einer Anfechtung des Südtiroler Großraubwild-Gesetzes abgesehen. - Foto: © Shutterstock

Der Ministerrat in Rom hat von einer Anfechtung des Südtiroler Großraubwild-Gesetzes abgesehen. Dieser Entscheidung sind hartnäckige Verhandlungen von Landeshauptmann Arno Kompatscher und Landesrat Arnold Schuler mit Vertretern der Regierung in Rom vorausgegangen.

„Unsere Interventionen in Rom sowie die Vorarbeit unserer Ämter, Parlamentarier und Berater hat Früchte getragen: Wir konnten die Regierung in Rom davon überzeugen, dass unser Landesgesetz zu Vorsorge- und Entnahmemaßnahmen von Großraubwild sinnvoll und notwendig ist“, sagt Landeshauptmann Arno Kompatscher.

ISPRA-Gutachten auf 10 auf 15 Tagen ausgeweitet

Nach dem Treffen am Dienstag im Umweltministerium und im Vorfeld der Sitzung des Ministerrats am heutigen Donnerstag hat es verschiedene Aussprachen auf technischer wie politischer Ebene gegeben.

Die Grundsätze des Gesetzes stehen nicht zur Debatte, aber das Land musste sich – in einer schriftlichen Note an Rom – dazu verpflichten, der Höheren Anstalt für Umweltschut und Forschung (ISPRA) 15 und nicht nur 10 Tage für ein Gutachten im Falle einer Entnahmeverordnung einzuräumen.

Äußerst sich ISPRA nicht, gilt Gutachten des Landes

Äußert sich die ISPRA innerhalb dieser Frist nicht, gilt das Gutachten der Wildbeobachtungsstelle des Landes als Voraussetzung für den Erlass der Maßnahmen.

„Unsere Überzeugungsarbeit in den verschiedenen Ministerien hat zwar einige Zeit in Anspruch genommen, aber letztlich können wir nun mit einem Gesetz arbeiten, das einige Probleme in Angriff nimmt“, sagt Landwirtschaftslandesrat Arnold Schuler.

Die Durchführungsverordnungen zum Gesetz sind bereits in Vorbereitung und sollen so schnell wie möglich in die Landesregierung gebracht werden, damit bei Bedarf noch in diesem Almsommer Problemtiere entnommen werden können.

Formalrechtlich obliegt eine Abschussverfügung dem Landeshauptmann, der aufgrund der vorliegenden Meldungen über Risse, gefährliches Verhalten der Tiere und damit Gefahr für die Menschen eine Entnahme anordnen kann.

Laut Einschätzung von SVP-Senator Meinhard Durnwalder hatte sich vor allem das Dafürhalten von Regionenminister Roberto Calderoli und Landwirtschaftsminister Francesco Lollobrigida bezahlt gemacht. Der größte Widerstand gegen das Südtiroler Wolfsgesetz sei von Fachleuten aus dem Umweltministerium gekommen.

Gegen eine Anfechtung ins Zeug gelegt hatte sich auch Alessandro Urzì, Abgeordneter von Fratelli d'Italia, mit einer Intervention bei Regionenminister Calderoli.

Mehr zum Problem mit den Großraubtieren lesen Sie hier.

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stol/lpa

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