„Ziel ist es, in der Sitzung der Landesregierung vom 30. August alle Durchführungsverordnungen zu erlassen, sodass die Gemeinden sofort erste Genehmigungen aus dem gewährten Vorschuss an Betten verteilen können“, sagt Landesrat Arnold Schuler.<BR /><BR />Am 16. August ist die Frist abgelaufen, innerhalb der 300 Unterschriften das Omnibusgesetz für 6 Monate im Hinblich auf eine Volksabstimmung hätten blockieren können. Diese 300 Unterschriften gibt es nicht, weshalb das Gesetz nun in Kraft tritt.<BR /><BR />Seine 27 Artikel betreffen Personal, Berufsbildung, Unterricht und Jagd. In der Raumordnung soll eine Gesetzesänderung dafür sorgen, dass Baurechte im landwirtschaftlichen Grün wie Energiebonus und qualitative Erweiterung im Gastgewerbe nach 2 Jahren Wartezeit zumindest bis Herbst möglich werden.<h3> Landesregierung ist am Zug</h3>Vor allem aber hat das Gesetz wegen des zähen Ringens in der SVP um den Bettenstopp für Schlagzeilen gesorgt. Dieser wird nun zur Tatsache. Ab Freitag gilt eine gesetzliche Obergrenze für den Tourismus, die sich an den rund 230.000 Nächtigungen 2019 plus seither erworbenen Rechten orientiert.<BR /><BR />Damit das Gesetz tatsächlich greifen kann, muss die Landesregierung aber die Durchführungsverordnungen erlassen, die dessen Umsetzung regeln. Diese liegen bereits vor, doch müssen Rat der Gemeinden und die 2. Gesetzgebungskommission des Landtags ein Gutachten abgeben. Die Sitzungen sind für 26. bzw. 29. August angesetzt. „Ich erwarte mir keine Änderungen. Ziel ist es, die Verordnung in der Sitzung der Landesregierung vom 30. August zu genehmigen“, sagt Landesrat Schuler.<BR /><BR />Ab dann können die Gemeinden ihre Vorschüsse von insgesamt 7000 Betten verteilen – an alle, nur an den Urlaub am Bauernhof nicht ( <a href="https://www.stol.it/artikel/politik/bettenstopp-boomerang-fuer-die-bauern" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">hier lesen Sie die Details</a>). Hier fehlen wie berichtet noch die Qualitätskriterien und so lange bleibt dieser Bereich zu.<BR />