<BR /><BR />Seit Monaten arbeitet das italienische Tourismusministerium an einem neuen Gesetzentwurf, nun liegt eine aktualisierte Version vor, die demnächst dem Parlament vorgelegt werden soll. <h3> Mehr Kontrolle dank Identifikationsnummer</h3>Geplant ist, dass jeder Privatvermieter – wie schon lange vom Tourismusministerium gefordert – eine Identifikationsnummer erhält, die in die gesamtstaatliche Datenbank für touristische Unterkünfte einfließen soll. <BR />Dieser „Codice identificativo nazionale“ (CIN) muss auf allen Buchungsplattformen, allen Werbekanälen und auch an der Haustür der Immobilie aufscheinen. Dadurch soll es für die Finanzbehörden wesentlich einfacher werden, nicht registrierte Unterkünfte herauszufiltern. Manche Regionen haben solche Identifikationsnummern bereits eingeführt, in Südtirol gibt es sie noch nicht. <BR /><BR /><embed id="dtext86-61148387_quote" /><BR /><BR />„Das ist ein guter Vorschlag“, kommentiert HGV-Vizepräsident Klaus Berger den vorliegenden Entwurf. „Wir haben in Vergangenheit immer wieder gefordert, dass es mehr Kontrollen braucht – diese werden so erleichtert.“ <BR />Es gehe keineswegs darum, die Kurzzeitvermietungen grundsätzlich zu verbieten, stellt Berger klar. „Sondern es geht darum, ein Regelwerk aufzustellen, um die sogenannten Airbnb-Vermietungen transparenter zu machen und mehr Kontrolle zu ermöglichen.“<h3> Strafen bis zu 8000 Euro</h3>Wichtig ist aus seiner Sicht auch, dass es ordentliche Geldbußen geben soll, wenn jemand ohne CIN vermietet. „Bisher waren die Strafen so gering, dass die Summe mit ein paar wenigen Vermietungen wieder eingetrieben war.“<BR />Laut dem neuen Gesetzentwurf drohen künftig Strafen zwischen 500 und 5000 Euro, wenn der CIN nicht angegeben wird – allerdings ist noch unklar, ob der Gastgeber oder die Plattform zur Kasse gebeten werden. Zudem muss das Angebot auf dem Portal sofort entfernt werden. Gastgeber, die erst gar keinen CIN beantragen, müssen mit Geldbußen bis zu 8000 Euro rechnen. <h3> Auch neue Bestimmungen für Brandschutz</h3>Geplant ist auch, grundsätzlich Kurzzeitvermietungen nur für 2 Tage und mehr zu erlauben – allerdings nur in den historischen Zentren der Großstädte und Gemeinden mit hoher Tourismusintensität. Wer dort die Ferienwohnung nur für einen Tag vermietet, muss eine Strafe zahlen – und die wurde im Vergleich zum ersten Gesetzentwurf vom Frühjahr noch verschärft: So sollen nun bis zu 5000 Euro fällig werden. <BR /><BR />Was die Anforderungen an die Unterkünfte betrifft, so hat die Regierung den Antrag des gesamtstaatlichen Hoteliers- und Gastwirteverbandes Federalberghi angenommen, dass auch kurzzeitvermietete Wohnungen dieselben Brandschutzvorschriften einzuhalten haben wie Hotels. „Bei kleineren Betrieben mit weniger als 25 Betten sind die entsprechenden Auflagen – ein Feuerlöscher, das Aufzeigen eines Fluchtweges – durchaus zumutbar“, meint Berger. „Da geht es in erster Linie um die Sicherheit des Gastes.“<BR /><BR /><embed id="dtext86-61154031_quote" /><BR /><BR />Werden die neuen Regeln auch potenzielle neue Airbnb-Vermieter abschrecken? <BR />Anderswo vielleicht, in Südtirol hat man da schon mit dem Bettenstopp einen Riegel vorgeschoben. Neue Betten zu vergeben ist nur mehr im Rahmen des sogenannten Bettenvorschusses möglich. „Und da haben es nun die Gemeinden in der Hand, wie sie diese Betten verteilen“, betont der HGV-Vizepräsident. „Sie können je nach ihrem Bedarf entscheiden, wie viele Betten an gewerbliche Betriebe und an nicht gewerbliche Betriebe – zum Beispiel Privatvermieter und Urlaub auf dem Bauernhof – gehen. Wir hoffen, dass da jede Gemeinde sich fragt, wo sie hingehen will und ein vernünftiges Konzept erstellt.“<BR />