Montag, 13. Juli 2020

„Bargeldzahlungslimit gegen Steuerhinterziehung nicht wirksam“

Am 1. Juli 2020 ist die neue Höchstgrenze für Bargeldzahlungen in Kraft getreten. Sie beträgt nun 2000 Euro und gilt bis 31. Dezember 2021. Ab 1. Jänner 2022 sinkt die Schwelle auf 1000 Euro. Die Handelskammer ist der Auffassung, dass diese Bargeldgrenzen zu niedrig sind und nicht zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung beitragen.

Die Handelskammer ist der Auffassung, dass diese Bargeldgrenzen zu niedrig sind und nicht zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung beitragen. - Foto: © shutterstock









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