Mittwoch, 4. März 2020

Coronavirus: Außerordentliche Beiträge für Arbeitssuspendierungen vorgesehen

Der bilaterale Solidaritätsfonds für das Handwerk (FSBA – Fondo di Solidarietà Bilaterale per l’Artigianato) hat gestern einen Dringlichkeitsbeschluss abgesegnet, der Beiträge für alle Arbeitgeber vorsieht, welche ihre Mitarbeiter aufgrund des Coronavirus/Covid-19 zeitweise suspendieren müssen.

Der Beitrag kann derzeit für alle Mitarbeiter mit Einstellungsdatum vor dem 26.02.2020 gewährt werden. - Foto: © APA (dpa/Symbolbild) / Monika Skolimowska









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